Arbeitsrecht: Altersgruppenbildung bei betriebsbedingten Kündigung, Rechtsanwälte in Lahr (Offenburg, Ortenau, Freiburg) informieren

Arbeit Betrieb
05.03.2012348 Mal gelesen
Kündigt der Arbeitgeber betriebsbedingt und bildet zur Durchführung der Sozialauswahl im Hinblick auf das Kriterium Lebensalter Altersgruppen, so verstößt dies nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.

Zu diesem Urteil kam das Bundesarbeitsgericht (BAG). In dem verhandelten Prozess hatte eine betriebsbedingt gekündigte Arbeitnehmerin geklagt. In ihrer Kündigungsschutzklage machte sie geltend, dass die Bildung von Arbeitsgruppen bei der Sozialauswahl gegen die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes verstoßen würde. Ihre Kündigung sei zudem mit Unionsrecht nicht vereinbar und somit unwirksam.

Das BAG wies die Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmerin zurück. Ein Arbeitgeber müsse bei der Sozialauswahl stets das Alter der Arbeitnehmer beachten. Um den Schutz der älteren Mitarbeiter und die Förderung junger Arbeitskräfte in ein angemessenes Verhältnis zu bringen, könne der Arbeitgeber Altersgruppen schaffen. Der Arbeitgeber soll es möglich sein, die Altersstruktur in seinem Betrieb und das Bestehen am Arbeitsmarkt durch langfristige Beschäftigungspolitik zu steuern und eine veraltete Struktur seiner Belegschaft verhindern zu können. Ein Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung sei dies nicht. Die Kündigung war rechtmäßig.

 (Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts, Nr. 96/11, Urteil vom 15.12.2011 - 2 AZR 42/10; Vorinstanz: LAG Köln, Urteil vom 14.08.2009 - 11 Sa 320/09)

Die obige Entscheidung gibt Anlass, darauf hinzuweisen, dass die richtige rechtliche Bewertung der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen im konkreten Fall erhebliche Schwierigkeiten und auch Risiken birgt. Die zeigt sich letztlich auch darin, dass genau über die schwierigen Einzelfragen täglich vor deutschen Arbeitsgerichten gestritten wird.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich daher bei gegebenem Anlass von einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in arbeitsrechtlichen Fragen beraten und vertreten lassen.

Bei allen Fragen im Arbeitsrecht einschließlich solcher zum erfolgreichen Ausspruch beziehungsweise zur erfolgreichen Abwehr von Kündigungen berät die Partnerschaft Himmelsbach & Sauer in Lahr (Offenburg, Ortenau, Freiburg) Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt deren Interessen gerichtlich sowie außergerichtlich.

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