Arbeitslosengeld II-Bescheide (ALG II, Hartz 4): oftmals unklar und unrichtig!

Staat und Verwaltung
21.02.20082988 Mal gelesen

Viele Arbeitslosengeld II-Bezieher erhalten von der für sie zuständigen ARGE oftmals weniger Leistungen als ihnen gesetzlich zustehen würden.

Teilweise werden z. Bsp. zu wenig Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht, obwohl die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung durchaus angemessen im Sinne des § 22 Abs.1 SGB II wären.

Teilweise wird Einkommen von Personen bei der Bedarfsberechnung bedarfsmindernd berücksichtigt, obwohl diese nicht zur Bedarfsgemeinschaft des Hilfebedürftigen gemäß § 7 Abs.3 SGB II zuzuordnen sind. Oder es werden Personen vergessen, die eigentlich Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind, sodass die Regelleistung für diese Personen bei der Bedarfsberechnung fehlt.

Im übrigen sind die Bescheide überwiegend unübersichtlich und damit für die Betroffenen völlig unklar, sodass für den Laien kaum erkennbar ist, ob die Berechnungen im Einzelfall richtig erfolgt sind.

Bei den ARGEn ist also einiges im Argen. Betroffene sollten ihre Bescheide daher anwaltlich überprüfen lassen, damit sie sicher sein können, dass sie auch die Leistungen bekommen, die ihnen von Gesetzes her zustehen.

Sebastian Iben

Rechtsanwalt