Arbeitsgericht Köln Az: 6 Ca 3846/09 Gehaltskürzung bei häufigen Pausen- und Toilettenzeiten

Arbeit Betrieb
25.02.20102326 Mal gelesen

Das Arbeitsgericht Köln Az: 6 Ca 3846/09 hatte sich mit einer Gehaltskürzung bei häufigen Pausen- und Toilettenzeiten zu beschäftigen.

 
Der Kläger war seit August 2008 als Rechtsanwalt bei der Kölner Rechtsanwaltskanzlei des Beklagten angestellt. Durch detaillierte, quasi akribisch, Aufzeichnungen hatte der beklagte Rechtsanwalt feststellen lassen, dass sein Angestellter innerhalb eines Zeitraums vom 08.05. bis zum 26.05  des betreffende Jahres insgesamt 384 Minuten auf der Toilette verbracht hatte.

Der Beklagte rechnete daraufhin die Toilettenzeiten auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses hoch und kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger bis Mai 2009 zusätzlich zu den üblichen Pausen- und Toilettenzeiten insgesamt 90 Stunden auf der Toilette verbrachte, somit eine eine Gesamtfehlzeit von rund 90 Stunden vorliege.
 
 
Hierfür zog er dem Kläger dem Angestellten 682,40 Euro vom Nettogehalt ab, da die Toilettenzeiten nicht in den üblichen Pausenzeiten stattfanden und der Arbeitnehmer somit nicht seinem eigentlichen Job nachkommen konnte.
 
Der Kläger setzte sich hiergegen zur Wehr mit der Begründung, dass er im vorgenannten Zeitraum an Verdauungsstörungen gelitten habe und erhob Klage vor dem Arbeitsgericht Köln.

Mit Urteil vom 21.01.2010 entschied das Arbeitsgericht Köln dann zugunsten des Klägers (Az: 6 Ca 3846/09).
 
 
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, LL.M. (USA/Delaware) http://www.ra-schmelzer.de, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646