Aquila Capital Private Equity Opportunity – Zielinvestitionen scheitern – Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht!

Kredit und Bankgeschäfte
16.09.2015154 Mal gelesen
Beim Aquila Capital Private Equity Opportunity handelt es sich um ein äußerst komplexes und für den Laien schwer verständliches Fondsprodukt. Die Anleger des im Jahr 2005 aufgelegten und bis Mitte 2006 platzierten Fonds haben sich treuhänderisch an der Fondsgesellschaft beteiligt.

Beim Aquila Capital Private Equity Opportunity handelt es sich um ein äußerst komplexes und für den Laien schwer verständliches Fondsprodukt. Die Anleger des im Jahr 2005 aufgelegten und bis Mitte 2006 platzierten Fonds haben sich treuhänderisch an der Fondsgesellschaft beteiligt. Die Fondsgesellschaft übernahm hierbei die Funktion eines Dachfonds und investierte in zwei Private-Equity-Gesellschaften, welche ihrerseits in Zielunternehmen investieren. Diesen Zielunternehmen (Mittelständler und Start-Ups) sollte es mit dem Fondskapital ermöglicht werden, eigene Produkte zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Ziel sollte sodann der erfolgreiche Börsengang der Zielunternehmen sein, verbunden mit einem Gewinn für den Fonds. Im Jahr 2006 wurde beschlossen, dass 60 % der Investitionsmittel der Fondsgesellschaft in eine Minderheitsbeteiligung an der PRICAP Ventures Partners AG fließen. Weitere 40 % sollten in eine Minderheitenbeteiligung an der BioAgency AG investiert werden. 

HAHN Rechtsanwälte hat bereits einen Gesellschafter des Fonds erfolgreich vertreten und dabei insbesondere Prospekthaftungsansätze herausgearbeitet. 

Betroffenen Anlegern bietet HAHN Rechtsanwälte eine individuelle Prüfung von Schadensersatzansprüchen zu einem Pauschalbetrag von 50,00 EUR an. Richten Sie gerne eine formlose Email zur Anforderung einer Erstbewertung an Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann unter info@hahn-rechtsanwaelte.de oder nehmen Sie telefonisch unter 0421-24685-0 Kontakt auf. 

Achtung: Bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen ist Eile geboten! Seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 besteht für Schadensersatzansprüche eine taggenaue Verjährungshöchstfrist von zehn Jahren, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Der Anspruch ist regelmäßig mit dem bindenden Angebot zum Erwerb der Beteiligung entstanden. Die Beteiligungen wurden in den Jahren 2005/2006 gezeichnet, so dass für die Anleger die endgültige Verjährung in den Jahren 2015 bzw. 2016 eintreten wird.