Anwaltsbewertungen auf anwalt.de - Ein Schulnotensystem (mangelhaft bis sehr gut) für die Bewertung anwaltlicher Dienstleistungen.

Anwaltsbewertungen auf anwalt.de - Ein Schulnotensystem (mangelhaft bis sehr gut) für die Bewertung anwaltlicher Dienstleistungen.
27.04.201421351 Mal gelesen
Ist ein Bewertungssystem für Anwälte sinnvoll? Bessere Auffindbarkeit durch gute Bewertungen? Wie aussagekräftig ist eine Sternchenbewertung über einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin? Sind die Bewertungen überhaupt echt? Sind Manipulationen möglich? Kann jeder bewerten? Droht ein Missbrauch?

Werbung steht in der heutigen Zeit auch für viele Rechtsanwälte auf der Tagesordnung. Man möchte auf sich aufmerksam machen, neue Mandanten gewinnen, Geld verdienen. Um besser gefunden zu werden, gibt es Anwaltsportale wie anwalt24.de oder auch anwalt.de. Bei Anwalt.de kann ein dort registrierter Rechtsanwalt an einem Bewertungssystem teilnehmen. Dessen Mandanten können die Leistungen des Anwalts im Rahmen eines Schulnotensystems (mangelhaft bis sehr gut) bewerten. Alle Bewertungen werden anonymisiert veröffentlicht. 

 

Ist ein Bewertungssystem für Anwälte sinnvoll?

Grundsätzlich halte ich ein Bewertungssystem über anwaltliche Dienstleistungen für eine gute Idee. Ähnlich, wie auch bei Hotelbewertungen, können sich Ratsuchende im Vorfeld über die Erfahrungen anderer Personen mit dem Kollegen / die Kollegin informieren. Ratsuchende möchten schließlich einen erfolgreichen, kompetenten, freundlichen, geduldigen und kostengünstigen Rechtsanwalt.

 

Bessere Auffindbarkeit durch gute Bewertungen?

Das Portal Anwalt.de behauptet: "Bewertungen erhöhen die Zugriffszahlen und die Auffindbarkeit signifikant." Neue Anwaltsbewertungen werden prominent unmittelbar auf der Startseite platziert. Eine bessere Auffindbarkeit und folglich mehr Seitenaufrufe dürfte eine Startseitenplatzierung mit sich bringen.

  

Wie aussagekräftig ist eine Sternchenbewertung über einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin?

Auf der Startseite von Anwalt.de werden heute (Sonntag, den 27.5.2014) nur Kollegen und Kolleginnen eingeblendet, die mit Bestnote "Sehr gut" von Ihren Mandanten bewertet wurden. Haben die Kollegen und Kolleginnen keine unzufriedenen Mandanten? Bewertet jeder Mandant mit sehr gut? Kollegen und/oder Kolleginnen, die mit mangelhaft bewertet wurden, konnte ich jedenfalls nicht finden.

  

Sind die Bewertungen überhaupt echt?

Das hoffe ich jedenfalls, glaube es aber nicht. Hier nur ein kleiner Auszug von Bewertungskommentaren:

 

".sehr kompetent und umfassend beraten. Vielen Dank!!"

"Ich war sehr zufrieden bei Ihm und sehr gut Beraten."

"Sehr zuverlässige und sehr kompetente Beratung mit einem hervorragenden Ergebnis."

"Nur zu empfehlen."

"super Anwalt, tolle Beratung"

 

Nahezu alle Kollegen und Kolleginnen habe 5,0 von möglichen 5,0 Punkten erhalten. Kann das ein Zufall sein? Bilden Sie sich dazu bitte Ihre eigene Meinung.

Sind Manipulationen möglich?

Diese Frage beantworte ich mit einen eindeutigen "Ja!".

Um eine Bewertung für einen Kollegen / eine Kollegin abzugeben, müssen Sie nur auf dessen Profil gehen. Dort gibt es einen Button "Kanzlei bewerten". Alles weitere ist kinderleicht:

 

1. Bewerten Sie zwischen "mangelhaft" und "sehr gut".

2. Schreiben Sie einen kurzen Kommentar, wie z.B. Super-Anwalt!

3. Tragen Sie Ihre Anrede, Vornamen, Nachnamen, E-Mail-Adresse ein. Auch ein Rechtsgebiet können Sie auswählen.

4. Klicken Sie auf "Bewertung abgeben" - Fertig.

 

"Die Veröffentlichung einer Bewertung erfolgt automatisch nach Bestätigung der E-Mail-Adresse durch den Bewertenden." heißt es bei Anwalt.de

  

Kann jeder bewerten?

Ja, theoretisch kann auch dann jemand eine Bewertung abgeben, wenn er noch nie mit dem Kollegen / der Kollegin zu tun hatte.

Der Anwalt / die Anwältin könnte sich auch selbst bewerten, um sein Profil zu pushen und so eine lukrative Startseitenposition zu erhalten. Dies wäre gewiss nicht im Sinne von Anwalt.de, aber wer würde das bemerken? Würde es überhaupt jemand merken?

Ich möchte mich dazu gar nicht weiter äußern. Der Blick in das ein oder andere Bewertungsprofil könnte jedoch einen derartigen Rückschluss erlauben. Ich möchte an dieser Stelle aber betonen, dass ich keinem Kollegen / keiner Kollegin eine Manipulation des eigenen Bewertungsprofils unterstellen möchte.

  

Droht ein Missbrauch des Bewertungssystems?

Da jeder bewerten kann ist es möglich, dass es zu einem Missbrauch durch Dritte kommt.

  

Fazit:

Das derzeitige Bewertungssystem ist aus meiner Sicht aus oben genannten Gründen, nicht aussagekräftig. Solange nicht sichergestellt ist, dass es sich auch um echte Bewertungen handelt, sollten sich Ratsuchende hierauf keinesfalls verlassen.

 

Es wäre erfreulich, wenn Anwalt.de das Bewertungssystem überarbeitet. Bevor eine Bewertung veröffentlicht wird, sollte der Anwalt / die Anwältin aufgefordert werden zu bestätigen, dass der / die Bewertende auch tatsächlich ein Mandant ist/war. Natürlich sollte dem Anwalt / der Anwältin nicht der Inhalt der Bewertung im Vorfeld genannt werden. Keinesfalls dürfte eine Zensur der Bewertungsveröffentlichung erfolgen. Dies wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.

 

Es müsste aber auch im Falle eines Missbrauchs des Bewertungssystems durch Dritte oder auch den Anwalt / die Anwältin selbst, Sanktionen geben. Anwälte, die sich selbst bewerten, müssten sofort vom Portal anwalt.de ausgeschlossen werden.

 

Möge sich die Öffentlichkeit Ihre eigene Meinung zu dem auf anwalt.de bereitgehaltenen Bewertungssystem bilden.

Ich bin froh, dass es bei anwalt24 kein Bewertungssystem gibt und ich hoffe auch, dass es ein solches künftig nicht geben wird.

Ihr Andreas Gerstel

www.abmahnung.de