Anspruch auf Schadenersatz: Kein Internet nach Tarifumstellung

Anspruch auf Schadenersatz: Kein Internet nach Tarifumstellung
29.01.2013630 Mal gelesen
Tarifumstellungen bei Telefon und Internet sind oft mit Ärger verbunden. So auch im folgenden Fall, den der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat.

Der Kunde eines Telekommunikationsunternehmens konnte seinen DSL-Internetanschluss in der Zeit vom 15.12.2008 - 16.02.2009 nicht nutzen. Infolge eines Fehlers bei der Tarifumstellung war der Anschluss ausgefallen.

Er verlangte nun vom Telekommunikationsunternehmen Ersatz der Mehrkosten, die für den Wechsel zu einem anderen Anbieter und für die Nutzung seines Handys anfielen. Außerdem verlangte er Schadenersatz in Höhe von 50 € täglich für den Fortfall der Möglichkeit, seinen DSL-Anschluss zu nutzen.

Die Vorinstanzen sprachen dem Kunden nur die Mehrkosten für den Anbieterwechsel und die Handynutzung zu. Der Bundesgerichtshof hatte nun über den Schadenersatzanspruch zu entscheiden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss Schadenersatz für den Ausfall einer Nutzungsmöglichkeit nur geleistet werden, wenn sich die "Funktionsstörung typischerweise als solche auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt".

Die Richter unterschieden zwischen den verschiedenen Kommunikationsmitteln, die durch die fehlerhafte DSL-Verbindung beeinträchtigt wurden.

Der Ausfall des Faxes beeinträchtige den persönlichen Lebensbereich nicht signifikant. Texte oder Bilder könnten ebenso gut auf dem herkömmlichen Postweg oder per Email versendet werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe insoweit nicht.

Dagegen sei der Ausfall des Festnetztelefons für die private Lebensführung erheblich. Nach Ansicht der Richter des Bundesgerichtshofes bestehe hierfür grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz. Der Kunde habe jedoch nur dann einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn er nicht auf einen gleichwertigen Ersatz habe zurückgreifen können. Im Fall konnte der Kunde jedoch mit seinem Handy telefonieren. Die entstanden Mehrkosten konnte ersetzt verlangen. Ein Anspruch auf zusätzlichen Schadenersatz besteht insoweit nicht.

Auch der Ausfall des Internets sei für die private Lebensführung von zentraler Bedeutung. "Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist. Das Internet stellt weltweit umfassende Informationen in Form von Text-, Bild-, Video- und Audiodateien zur Verfügung. Dabei werden thematisch nahezu alle Bereiche abgedeckt und verschiedenste qualitative Ansprüche befriedigt. So sind etwa Dateien mit leichter Unterhaltung ebenso abrufbar wie Informationen zu Alltagsfragen bis hin zu hochwissenschaftlichen Themen. Dabei ersetzt das Internet wegen der leichten Verfügbarkeit der Informationen immer mehr andere Medien, wie zum Beispiel Lexika, Zeitschriften oder Fernsehen. Darüber hinaus ermöglicht es den weltweiten Austausch zwischen seinen Nutzern, etwa über E-Mails, Foren, Blogs und soziale Netzwerke. Zudem wird es zunehmend zur Anbahnung und zum Abschluss von Verträgen, zur Abwicklung von Rechtsgeschäften und zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten genutzt. Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht." So die Richter zur Bedeutung des Internets. Aus diesem Grund habe der Kunde einen Anspruch auf Schadenersatz.

(Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 14/2013, Urteil vom 24.01.2013 - III ZR 98/12 - Vorinstanz: LG Koblenz, Urteil vom 07.03.2012 - 12 S 13/11)

Wie sich diese Entscheidung auf die Zuverlässigkeit der Telekommunikationsanbieter auswirkt, bleibt abzuwarten. Benötigen Sie weitere Informationen? Wollen Sie einen Schadenersatzanspruch geltend machen? Wir beraten Sie gerne. Die Rechtsanwälte der Himmelsbach & Sauer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Lahr beraten und vertreten Sie umfassend und kompetent.

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