Anleger aufgepasst - das VW Musterverfahren wurde eröffnet

Anleger aufgepasst - das VW Musterverfahren wurde eröffnet
27.03.2017224 Mal gelesen
Mitte September wurde in den USA bekannt, dass Volkswagen Manipulationen an seinen Dieselmotoren vorgenommen hat.

Mitte September wurde in den USA bekannt, dass Volkswagen Manipulationen an seinen Dieselmotoren vorgenommen hat. Seit diesem Zeitpunkt beträgt der Verlust der VW - Papiere bereits über 40 Prozent. Da der Konzern gegenüber seinen Anlegern gegen gesetzliche Informationspflichten verstoßen hat, können Aktionäre nun einen Ausgleich für ihre Verluste einfordern.

 

OLG Braunschweig hat Eröffnungsbeschluss erlassen

 

Am 8.3.2017 war es soweit. Das KapMuG - Verfahren gegen die Volkswagen AG wurde von offizieller Seite eröffnet. Die Deka Investment GmbH fungiert als Musterkläger und die übrigen potentiellen Kläger der VW-Sammelklage dürfen als Beigeladene am Verfahren teilnehmen. Alle noch nicht beteiligten Anleger und VW Investoren sollten jetzt aufpassen. Denn ab jetzt tickt die Uhr. Zum KapMuG - Verfahren kann sich jetzt noch sechs Monate lang angemeldet werden. Selbst kleinere Anleger können ihre Chance nutzen, sich so relativ kostengünstig an der VW-Sammelklage zu beteiligen. Auf diese Weise können Sie gleichzeitig sicherstellen, dass Ihre Ansprüche nicht verjähren. Allerdings müssen sie sich zu dem Zweck der Registrierung zum Klageverfahren von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Entscheidung des Musterverfahrens können Sie anschließend als Gradmesser dafür verwenden, ob weitere rechtliche Schritte unternommen werden sollten. Der Vorteil dieses Musterverfahrens ist, dass etwaige Vergleiche, die zugunsten des Klägers geschlossen werden, sich auch positiv auf die registrierten Anleger auswirken kann.

 

Fachanwälte für VW-Sammelklage beauftragen

Die Beauftragung eines Fachanwalts kann Anlegern dabei helfen ihre Optionen sorgsam abzuwägen und ohne ein zusätzliches Kostenrisiko am Musterverfahren teilzunehmen, sowie an einer eventuellen späteren Volkswagen- Sammelklage zu partizipieren. Bedenken sollten Anleger aber in jedem Fall, dass die Anmeldefrist zum Musterverfahren nur noch sechs Monate läuft.


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