Amazon-Händler aufgepasst: Amazon erhält Nutzungsrechte von Produktfotos!

Amazon-Händler aufgepasst: Amazon erhält Nutzungsrechte von Produktfotos!
13.01.2016209 Mal gelesen
Viele Webshop-Betreiber verkaufen ihre Produkte nicht nur über den eigenen Online-Shop, sondern auch bei Amazon. Wer seine Angebote auf Amazon mit Produktfotos versieht, sollte aber wissen, dass er die Nutzungsrechte seiner Bilder quasi automatisch an Amazon übergibt!

Amazon-Händler versehen ihre Angebote häufig mit Produktbildern, da sich die Artikel so um einiges leichter verkaufen lassen. Da bei Amazon aber jedes Produkt - unabhängig davon, wie viele Händler dieses anbieten - mit dem gleichen Bild auf einer gemeinsamen Seite präsentiert wird, darf sich auch die Konkurrenz völlig legal an die gleichen Produktbilder anhängen.

Ein Händler stellt also als erstes ein eigenes Produktfoto ein. Anschließend können sich beliebig viele Konkurrenten an dieses Produktbild anhängen - in der Vergangenheit ein häufiger Grund für Streitigkeiten in puncto Urheberrecht. Möglich ist dieses System aufgrund einer AGB-Klausel von Amazon. Online-Händler räumen Amazon quasi automatisch die unbefristeten Nutzungsrechte an ihren Produktfotos ein.

Erst kürzlich hat das OLG Köln entschieden, dass die entsprechende AGB Klausel von Amazon zulässig und wirksam ist. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Amazon ist demnach rechtens, ebenso wie das Anhängen an fremde Produktbilder (19.12.2014, Az. 6 U 51/14).

Allerdings hat das Amazon-System aber auch durchaus Vorteile für alle Händler, denn: Durch die gemeinsame Präsentation der Produkte auf einer Seite können mehr potentielle Kunden angezogen werden!

Unser Tipp: Wenn Sie von einem Konkurrenten auf Amazon beispielsweise wegen des Anhängens an ein fremdes Produktbild abgemahnt worden sind, melden Sie sich bei uns! Ignorieren sie auf keinen Fall die Abmahnung, da sonst weitere Kosten drohen können!

Wie kann unsere Kanzlei Ihnen helfen?

Unsere auf gewerblichen Rechtschutz spezialisierten Anwälte überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen! Außerdem beraten wir Sie, wie Sie Ihre Produkte abmahnsicher auf Amazon präsentieren können. Scheuen Sie sich nicht, uns auch am Wochenende und an den Feiertagen zu kontaktieren: Wir sind rund um die Uhr für Sie da!

Notruf Abmahnung hilft sofort: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.