Allianz Lebensversicherung AG nutzt fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen

Allianz Lebensversicherung AG nutzt fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen
04.12.2016258 Mal gelesen
Rund 60% aller zwischen 1994 und 2007 verwendeten Lebensversicherungsverträge der Allianz Lebensversicherung AG sind fehlerhaft. Nutzen Sie die Chance und trennen Sie sich von Ihrem nachteilhaften Vertrag - um effektiv und sinnvoll vorzusorgen!

Widerspruchsrecht für Kunden der Allianz Lebensversicherung AG

 Mehr als der Hälfte der Kunden der Allianz Lebensversicherung AG muss ein rechtlicher Vorteil seitens des Versicherungsgeber eingeräumt werden. Dieser rechtliche Vorteil ergibt sich vor allem für Versicherungsnehmer, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell abgeschlossen haben. Denn in diesem Fall besteht oftmals noch heute ein Widerspruchsrecht. Die Allianz Lebensversicherung AG hat ihre Kunden bei Vertragsabschluss über viele Jahre hinweg fehlerhaft über deren Rechte belehrt. Als Folge dessen setzt die Widerspruchsfrist nicht ein. Daraus folgt, dass die Versicherungsverträge "ewig" widerrufbar sind. Aus dieser rechtlich vorteilhaften Situation können sich für die Versicherten hohe Ersparnisse ergeben. 

Gründe für einen Widerspruch

Ein Großteil der Versicherungsverträge bei der Allianz Lebensversicherung AG, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, sind nach dem Policenmodell erfolgt. Hierbei erhielt man erst Tage später die Exemplare wichtiger Vertragsdokumente über maßgebliche eigene Rechte und Pflichten und die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Eine vorherige Einsichtnahme in die Dokumente, um sich einen Überblick verschaffen zu können, war nicht möglich. Des Weiteren tätigten viele Versicherungen Fehlinvestitionen durch viel umworbene Fondsbindungen. Hierbei handelt es sich um eine Verknüpfung von Versicherungssumme und Finanzgeschäften. Doch vielfach blieben die erhofften hohen Renditen aus. Durch die Erklärung des Widerspruchs wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Anstatt des bloßen Rückkaufswertes, erhält der Kunde fast alle eingezahlten Beiträge zurück. Somit kann man ohne Verluste aus der Renten- oder Lebensversicherung aussteigen und auf eine andere, effektivere Art und Weise vorsorgen. 

Gesetzliche Anforderungen missachtet

Die Allianz Lebensverischerung AG hat in den vergangen Jahren oftmals Widerspruchsbelehrungen verwendet, die von Fehlern übersät wären. Unter anderem hat der Versicherungsgeber lediglich die Überschrift "Widerspruchsrecht", sowie den ersten Satz der Belehrung durch einen Fettdruck hervorgehoben. Jedoch enthalten auch die darauf folgenden Sätze für den Verbraucher relevante Informationen über die Widerspruchsfrist, und auch dazu, dass die rechtzeitige Absendung des Widerspruches zur Fristwahrung genügt. Aufgrund der für den Verbraucher außerordentlichen Relevanz dieser Informationen entspricht die Widerspruchsbelehrung demnach nicht den gesetzlichen Anforderungen. 

Widerspruch mit Werdermann I von Rüden durchsetzen und viel Geld sparen

Eine individuelle Prüfung Ihrer Widerspruchsbelehrung durch einen erfahrenen Juristen ist unumgänglich. Jeder Fall ist anders zu bewerten und Fehler sind nicht auf den ersten Blick erkennbar. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann I von Rüden stehen allen möglicherweise Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite. Als besonderen Service wird Ihnen einer kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen geboten, damit Sie Ihre Erfolgschancen einschätzen können.

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

 

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!