Allianz Lebensversicherung AG muss Widerspruch zulassen

Allianz Lebensversicherung AG muss Widerspruch zulassen
10.10.2016247 Mal gelesen
Die Allianz Lebensversicherung AG reiht sich in die Liste der Versicherungen ein, die ihren Kunden auch Jahre später das Recht zum Widerspruch gewähren muss. Lassen Sie von Werdermann | von Rüden Ihren Versicherungsvertrag überprüfen und sparen Sie viel Geld durch Ihr Widerspruchsrecht!

Widerspruchsrecht für Allianz Kunden mit Lebensversicherung

Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 Kunde der Allianz Lebensversicherung AG geworden sind, könnten einen rechtlichen und finanziellen Vorteil haben: Gegenüber dem Versicherer haben tausende Kunden noch immer das Recht zum Widerspruch.

Normalerweise ist dieses auf 14 Tage befristet. Selbstverschuldet muss die Allianz Lebensversicherung AG aber in mehr als der Hälfte der Fälle den Kunden ein unbefristetes Widerspruchsrecht zugestehen. Grund und Voraussetzung für die Berechtigung zum "ewigen" Widerspruch sind Fehler in den von der Allianz genutzten Widerspruchsbelehrungen. Sobald eine derartige Belehrung fehlerhaft ist, setzt die Frist des Widerspruchsrechts nicht ein: es kann noch Jahre später widersprochen und dadurch Geld gespart werden.

 

Trennung von Allianz Lebensversicherung AG durch Widerspruch

Warum man dem Abschluss der Lebensversicherung bei der Allianz noch Jahre später widersprechen sollte, hat mehrere Gründe.

Aus heutiger Sicht sind die meisten der Tarife, die die Allianz Lebensversicherung AG zwischen 1994 und 2007 angeboten hat, ungünstig. So wurden die meisten Versicherungsverträge in besagtem Zeitraum nach dem sogenannten Policenmodell abgewickelt. Hierbei erhielt der Kunde erst nachträglich, zeitgleich mit dem Versicherungsschein, wichtige Unterlagen. Über die Versicherungsbedingungen konnte man sich in dieser Zwischenzeit keinen Überblick verschaffen. Seit 2008 ist dieses Modell sogar bundesweit unzulässig.

 Ein weiterer Faktor, der für den späten Widerspruch spricht, sind ausbleibende Ersparnisse. Die Allianz Lebensversicherung AG warb viele Kunden jahrelang mit einer Fondsbindung. Die Versicherungssumme wurde an ein Finanzgeschäft geknüpft und davon erhoffte man sich hohe Gewinne - zum Wohl des Kunden.

Doch in der Regel blieben diese Gewinne aus. Das Risiko des Finanzmarktes war schlussendlich ein Nachteil des Kunden. Durch Fehlinvestitionen und stagnierende Zinsen waren die Tarife der Allianz Lebensversicherung AG schlagartig teuer und unvorteilhaft.Bis heute verwehren sich viele Kunden einer Kündigung. Denn bei dieser erhält man lediglich den sogenannten Rückkaufswert zurück. Häufig ist der jedoch sehr niedrig bemessen, sodass sich eine Kündigung nicht lohnt.

 Eine neue und günstige Option für den Ausstieg aus dem Vertrag bei der Allianz Lebensversicherung AG ist das "ewige" Widerspruchsrecht. Im Falle eines Widerspruchs erhält der Kunde fast alle eingezahlten Beiträge und somit wesentlich mehr als nur den Rückkaufswert. Nahezu ohne Verluste kann aus der teuren Lebensversicherung ausgestiegen werden. Mit dem zur Verfügung stehenden Geld könnte nach einem Widerspruch endlich sinnvoll und profitabel Vorsorge betrieben werden - eine Entscheidung, die sich in schon wenigen Jahren lohnen wird.

 

Allianz Lebensversicherung AG hat "ewiges" Widerspruchsrecht selbst erschaffen

Um zum "ewigen" Widerspruch berechtigt zu sein, muss man von der Allianz Lebensversicherung AG eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung erhalten haben. Fehlerhaft meint, dass die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt wurden. Beispielsweise wurde in vielen Fällen der Hinweis auf entscheidende Formerfordernisse der Widerspruchserklärung weggelassen. Juristische Laien hätten anhand der bloßen ausgehändigten Belehrung nie einen wirksamen Widerspruch abgeben können.

Die Konsequenzen für diese Fahrlässigkeit bei dem Verwenden von fehlerhaften Belehrungen muss die Allianz Lebensversicherung AG nun tragen. Der BGH hat in derartigen Fällen das Bestehen des "ewigen" Widerspruchsrechts bestätigt.

 

Prüfung des Versicherungsvertrages bei Werdermann | von Rüden kostenlos!

Zwar sind mehr als 60% aller Versicherungsnehmer betroffen. Dennoch ist eine genaue Einzelfallprüfung zwingend notwendig. Juristisch professionelle und erfahrene Augen erkennen etwaige Hürden und wichtige Details. Nur so kann eine maximale Ersparnis erzielt werden.

Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell zum Widerspruch Berechtigten eine kostenlose Erstprüfung des Versicherungsvertrages an. Unsere Experten überprüfen Ihre Widerspruchsbelehrung und geben eine fundierte Einschätzung über Ihre Aussichten ab!

Nutzen Sie jetzt Ihre Rechte und sparen Sie Geld!

  

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie, 

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

 

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 20059 07711) zur Verfügung!