Aktuell nach der Gesellschafterversammlung in Stuttgart - Was hat die Gesellschafterversammlung am 28.02.2015 aus Sicht der Anleger ergeben?

Aktuell nach der Gesellschafterversammlung in Stuttgart - Was hat die Gesellschafterversammlung am 28.02.2015 aus Sicht der Anleger ergeben?
04.03.2015332 Mal gelesen
Aktuell nach der Gesellschafterversammlung in Stuttgart gibt es für Anleger drei wesentliche Punkte: Insolvenz nein – Goldschürfsituation – Einbindung neue Investoren

Am 28.02.2015 fand in Stuttgart eine Gesellschafterversammlung der Gesellschafter der Canada Gold Trust I bis IV statt. Unter Leitung des beauftragen Herrn Kollegen Herbst von der Kanzlei Herbst/Bröcker hatte der Treuhandkommanditist XOLARIS, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Klaile, um diese Gesellschafterversammlung gebeten.

Kurzversion aktueller Stand:

Anleger geben Canada Gold Trust Geld, Canada Gold Trust reicht das Geld an Henning Gold Mines Inc. weiter. Läuft alles gut, dann können sich Anleger und Gesellschaft freuen aber was ist im Fall der Fälle? Risiko Insolvenz - was wenn Canada Gold Trust oder Henning Gold Mines Inc. in die Insolvenz gehen? Sind sämtliche Anlegergelder dann verloren und können dann die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückgefordert werden?

Schlussendlich gibt es für Anleger drei wesentliche Punkte: Insolvenz nein - Goldschürfsituation - Einbindung neue Investoren

I. Insolvenz der Henning Gold Mine in Kanada muss unbedingt vermieden werden

Die Henning Gold Mines ist eine Gesellschaft nach kanadischem Recht, welche unter drei großen Problemen leidet:

1. Streit unter den Gesellschaftern

Die Gesellschafter, die Herren Sven Donhuysen, Peter Prasch und Jörg Schmolinski verh. Moser, sind in den letzten Monaten in ein Zerwürfnis geraten, welches für eine konstruktive Zusammenarbeit kaum Möglichkeiten lässt.

So weigern sie sich, sozusagen miteinander zu sprechen. Am 28.02.2015 wurde auf den Vorschlag des Herrn Dr. Schulte, man möge sich ggf. unter der Moderation Dritter an irgendeinem Ort der Welt zusammensetzen, nicht konstruktiv reagiert.

Das Zerwürfnis innerhalb der Leitungs- und Gesellschafterebene geht so tief, dass man sich gegenseitig über Rechtsanwälte und Strafverfolgungsorgane Unterschlagungshandlungen vorwirft.

2. Schürfrechte Kanada

Die Unternehmensgruppe Henning Gold Mines Inc. verfügt nicht über das Eigentum an den Grundstücken, sondern nur über vertragliche Schürfrechte. Hier ist das Problem, dass bei einer Insolvenz derartige vertragliche Positionen verlorengehen.

3. Finanzaufsicht Kanada

Die Kanadische Finanzaufsicht beäugt besonders das Verhalten der Henning Gold Mines Inc. und hatte im Sommer 2014 den Handel mit Aktien verboten und komplexe aufsichtsrechtliche Maßnahmen angeschoben.

II. Goldschürf-Situation in Kanada

Die bisherigen Ergebnisse werden durchaus kontrovers beurteilt, der "Schatz des Midas" ist offenbar noch nicht gefunden. Jedenfalls ist allgemeine Meinung, dass es sinnvoll ist, die bisher gefundenen Goldmengen wirtschaftlich zu verwerten. Dies scheint aus geologischer Sicht auch sinnvoll.

III. Einbindung neuer Investoren in Kanada sinnvoll

Nach Überprüfung, Gesprächen und Recherchen ist die Vorgehensweise der Einbindung neuer Investoren unter den genannten Umständen sinnvoll und sollte in Betracht gezogen werden. Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB unterstützen eine Einbindung von Investoren auf der Ebene der Henning Gold Mine, um die notwendige Zwischenfinanzierung aufgrund der Unternehmenskrise sicherzustellen.

Diese Gespräche mit Dritten müssen mit dem notwendigen Respekt und Vorsicht geführt werden, um Investoren nicht zu verschrecken, aber zugleich die berechtigten Interessen der Canada Gold Trust als Hauptdarlehensgeber nicht aus den Augen zu verlieren. Hierzu hat der Vorstand Sanierungskonzepte vorgelegt, die allerdings nur sinnvoll diskutiert werden können, wenn die Vorstandsebene wieder miteinander ins Gespräch kommt.

IV. Situation der Fonds in Deutschland

Die Canada Gold Trust Fonds sind mit Anlegergeldern gespeist worden. Die Anleger haben aufgrund von Vertriebsmaßnahmen Gelder investiert im Vertrauen auf die Angabe in dem Prospekt. Die betroffenen Anleger sind überrascht von der Mitteilung, dass nicht nur der Totalverlust ihrer Gelder droht, sondern auch die Rückforderung sämtlicher gezahlten Zinsen im Rahmen eines möglichen Insolvenzverfahrens.

Allgemeiner Konsens ist, dass daher die Treuhandgesellschaft XOLARIS, geführt von Herrn Stefan Klaile, in ihrem Sanierungskonzept unterstützt werden muss. Die Insolvenz gilt somit als keine Alternative zur Lösung der verfahrenen Kommunikationssituation.

Aus diesem Grund machten die von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB vertretenen Mandanten auf der Gesellschafterversammlung Werbung dafür, dem Sanierungskonzept zu folgen.

Das Sanierungskonzept sieht seitens der XOLARIS einige Schritte vor:

1. Kritische Begleitung von Investorengesprächen, soweit die Henning-Gold-Vorstandsmitglieder dies ermöglichen.

2. Entzerrung der teilweise gleichen Geschäftsführung aufseiten der Fonds und aufseiten von Henning Gold.

3. Versuch der Vermeidung der Insolvenz der Canada Gold Trusts durch eigenen Verzicht. Hierzu muss gesagt werden, dass die betreuenden Rechtsanwälte, Steuerberater und auch die Fondsgeschäftsführung im Moment ihre Interessen ganz hinten anstellen und sämtliche Ansprüche gegenüber den Fonds gestundet haben, um eine Insolvenz zu vermeiden.

4. Gegebenenfalls eine Zahlung durch die Gesellschafter der Canada Gold Trust, um eine Fortführung zu ermöglichen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte hierzu:

"In der Gesellschafterversammlung wurde deutlich, was bereits mehrfach auch in internen Kreisen diskutiert wurde, dass menschliche Zerwürfnisse, gegenseitige Vorwürfe und Fragen des Missmanagements nicht helfen. Wir müssen im Frühjahr 2015 ausschließlich schauen, wie Anlegerinteressen gesichert werden können. Weder eine Insolvenz der Henning Gold Mines Inc. noch der Canada Gold Trust ist hilfreich, in beiden Fällen droht der sofortige Verlust sämtlicher Anlegergelder."

Dr. Thomas Schulte weiter:

"Das Gute hat bislang immer den längeren Atem gehabt, da sollte nur in aller größter Not mit dem Teufel im Sinne meiner betroffenen Anleger paktiert werden. Aber ich werde alles in meiner Macht für die Anleger tun für einen guten Dialog offen zu sein. Fakt ist, dass es meinen Anlegern auch herzlich egal ist, ob die Herren Vorstandsvorsitzenden der Henning Gold sich gegenseitig Vorwürfe machen. Verantwortungsvolles Handeln bedeutet aus Sicht der betroffenen Anleger, dass die Verantwortlichen in der Krise jetzt zusammenhalten sollten, ihre Streitigkeiten zurückstellen und konstruktiv mit Investoren verhandeln, um Lösungen zu erarbeiten."

Pressekontakt/ViSdP:

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB
vertreten durch die Partner
Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen
Malteserstraße 170/172
12277 Berlin
Sofortkontakt unter 030 - 22 19 22 010 und dr.schulte@dr-schulte.de