Aktuell: Markenrechtliche Abmahnung des FC Gelsenkirchen Schalke 04 e.V.

Abmahnung Filesharing
16.06.2011950 Mal gelesen
Uns wurde eine aktuelle Abmahnung einer Anwaltskanzlei im Auftrag des Fußballvereins FC Gelsenkirchen Schalke 04 e.V. vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass unsere Mandantschaft gegen bestehende Markenrechte des Vereins verstoßen habe.

Konkret wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, Fanartikel in Form von T-Shirts auf dem Onlineportal eBay angeboten zu haben, die eindeutig auf den "FC Schalke 04" hinweisen, ohne die dafür erforderliche Genehmigung zu besitzen.

Neben der vermeintlichen Verletzung von Kennzeichenrechten gem. der §§ 4, 14 MarkenG, sollen auch wettbewerbsrechtliche Tatbestände verletzt sein.

Es wird von unserer Mandantschaft Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft verlangt.

Es ist dringend davon abzuraten, die anliegende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese rechtlich weit über das hinaus geht, was im Rahmen einer Unterlassungserklärung verlangt werden kann. Die Unterlassungserklärung sollte und muss abgeändert werden.

Jedoch müssen Sie die Abmahnung absolut ernst nehmen und dürfen diese auf gar keinen Fall ignorieren. Notieren Sie sich deshalb genau die dort gesetzten Fristen und suchen Sie fachkundige Beratung auf.

Hier sollte selbstverständlich zunächst geprüft werden, ob der Verstoß überhaupt zutrifft.

Ferner werden Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 30.000, 00 € unter Zugrundelegung einer 1,5 Geschäftsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG, i.V.m. Nr. 2300 zzgl. Auslagenpauschale gefordert, was einem Betrag in Höhe von 1157, 00 € entspricht.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

              

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

 

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit und helfen sofort!