AG Hamburg: Anschlussinhaber mit ungesichertem WLAN-Router muss unbegrenzt alle Abmahnkosten tragen

Internet, IT und Telekommunikation
19.09.2011317 Mal gelesen
Inhaber eines Internetanschlusses müssen darauf achten, dass ihr WLAN-Router hinreichend gesichert ist. Wer noch nicht mal eine Verschlüsselung verwendet, für den wird es teuer. Er muss damit rechnen, dass er bereits bei dem illegalen Verbreiten eines einzelnen Musikstückes durch Dritte unbegrenzt die Höhe der Abmahnkosten erstatten muss. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Hamburg.

Im zugrundeliegenden Fall hatte es der Anschlussinhaber offensichtlich nicht für nötig befunden, seinen W-LAN Router zu sichern. Es kam, wie es kommen musste: Unbekannte Dritte nutzen diese Gelegenheit, um illegal ein geschütztes Musikstück über eine Tauschbörse zu verbreiten. Für diese Urheberrechtsverletzung wurde der Anschlussinhaber dann abgemahnt. Er sollte für die Abmahnkosten in Höhe von 459,40 € vollständig aufkommen.

Das Amtsgericht Hamburg kannte keine Gnade: Es gab der Klage mit Urteil vom 07.06.2011 (Az. 36a C 71/11) in vollem Umfang statt. Wer als Anschlussinhaber einen ungesicherten W-LAN Router betreibt, der kann auf jeden Fall als Störer herangezogen werden. Anders sieht das nur dann aus, wenn zum Zeitpunkt der Einrichtung des Anschlusses der WLAN mit einer marktüblichen Sicherung versehen worden ist. Diese braucht im Laufe der Zeit nicht auf den neuesten Stand gebracht werden. Pech haben nur diejenigen Anschlussinhaber, die über einen uralten W-LAN Router verfügen. Diese können sich nämlich nicht darauf berufen, dass zum Zeitpunkt der Installation noch keine Verschlüsselung üblich war.

Darüber hinaus entschied das Gericht, dass nicht einmal die  Abmahnkosten nach der 100 € Regelung des § 97a Abs. 2 UrhG begrenzt sind. Diese Deckelung greift nämlich nur, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Von einer unerheblichen Rechtsverletzung kann jedoch nach Ansicht der Richter auch bei dem Upload eines einzelnen Musikstückes keine Rede sein, wenn darauf eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern Zugriff gehabt haben.

Als Anschlussinhaber müssen Sie sich vor der Installation eines Routers darüber informieren, welche Sicherungsmaßnahmen aktuell und marktüblich sind. Aufatmen können Sie dann zumindest im Hinblick auf die Tatsache, dass Ihnen ständige Aktualisierungen der Sicherungsmaßnahmen nicht zugemutet werden. Es ist also nicht notwendig permanent nach besseren und ggfs. kostenaufwändigen Sicherungsmaßnahmen zu suchen. Allerdings würden wir Ihnen das dringend zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen, damit Ihr Rechner nicht etwa von einem Trojaner befallen wird.

Darüber hinaus wird wieder einmal deutlich, dass die vom Gesetzgeber gewollte Begrenzung der Abmahnkosten von vielen Gerichten einfach nicht angewendet wird. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

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