AG Frankfurt: Keine Vorab-Zensur bei Internetforen/Blogs

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.2009950 Mal gelesen

Das AG Frankfurt entschied in seinem Urteil vom 16.07.2008, dass der Betrieb eines Internetforums oder Blogs dem Schutz der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit unterliege und generelle "Vorab-Zensur-Pflichten" abzulehnen seien, da die Existenz solcher Foren gefährdet wären, wenn man Prüfungs- und Überwachungspflichten im Rahmen der Störerhaftung in Richtung einer "Vorab-Zensur-Pflicht" überspannen würde, was auch insbesondere bei Blogs mit "kritischen Inhalten und Diskussionen" gelten müsse.

Zugleich hat das AG Frankfurt klargestellt, dass der im Impressum eines Blogs benannte "technische Betreuer und Adminstrator" ohne konkrete Kenntnis von einem rechtsverletzenden Beitrag oder Kommentar im Blog nicht als Störer auf Unterlassung hafte, solange er nach Kenntniserlangung die Rechtsverletzung unverzüglich beseitige. Vor der Kenntniserlangung von rechtsverletzenden Inhalten bestünden Prüfungspflichten des Betreibers eines Web-Blogs grundsätzlich nicht.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig (AG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.07.2008 - 31 C 2575/07-17).

 
 
Medienrecht mainz