AG Bochum: Schadensersatz in Höhe von 200,00 EUR für rechtswidrige Veröffentlichung eines Filmwerks angemessen.

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
22.10.2014270 Mal gelesen
In einer urheberrechtlichen Auseinandersetzung vor dem AG Bochum, in welchem wir den Beklagten vertreten, erreicht uns ein interessanter Hinweisbeschluss vom 10.10.2014, Az.: 67 C 298/14.

Der Rechteinhaber hatte unseren Mandanten durch eine Anwaltskanzlei wegen der rechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachung eines Filmwerkes über einen Filesharing-Client abgemahnt. Nach Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung bestand letztlich noch hinsichtlich der Höhe des Schadensersatzes sowie der Höhe der zu erstattenden Anwaltskosten Klärungsbedarf zwischen den Parteien.

Die Gegenseite hat zunächst einen Vollstreckungsbescheid über insgesamt 1.892,60 EUR erwirkt, welcher sich aus 700,00 EUR Schadensersatz und 1.192,60 EUR Rechtsverfolgungskosten zusammensetzte.

Nach Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid hat die Gegenseite im Rahmen der Anspruchsbegründung den Vollstreckungsbescheid in Höhe eines Betrages von 400,00 EUR bzgl. des Schadensersatzes sowie in Höhe von 651,80 EUR bzgl. der geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten verteidigt, im Übrigen hat sie die Klage zurückgenommen. 

Mit Hinweisbeschluss des AG Bochum vom 10.10.2014, Az.: 67 C 298/14, schlägt das Gericht einen Vergleich dergestalt vor, dass insgesamt ein Betrag in Höhe von 270,00 EUR zur Erledigung sämtlicher Ansprüche wegen des streitgegenständlichen Vorfalls vom Beklagten gezahlt werden solle.

Im Einzelnen hält das Gericht einen Betrag in Höhe von 200,00 EUR als Schadensersatz für angemessen; Hinsichtlich der Rechtsverfolgungskosten wird ein Streitwert in Höhe von 400,00 EUR für angemessen gehalten, woraus sich eine 1,3 Geschäftsgebühr für die Abmahnung von ca. 70,00 EUR ergeben.

Der Hinweisbeschluss des AG Bochum zeigt eindeutig, dass es sich lohnt, mit der Verteidigung "am Ball zu bleiben".

Ausgehend von der ursprünglich geltend gemachten Forderung stellt die vom Gericht für angemessen erachtete Summe lediglich einen Bruchteil dar.

Fraglich ist, ob dies dem Rechteinhaber gefällt und dieser zustimmt...

Sie sind wegen Filesharings abgemahnt worden ?

Sie haben einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erhalten ?

Eine fundierte Beratung lohnt sich !

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