Ärger mit der Kaffeemaschine (Produktschaden)

Kauf und Leasing
15.06.20091875 Mal gelesen

Endlich die neue Kaffeemaschine in der Küche auf der Arbeitsplatte aufgebaut, angeschlossen und dann das:

Ein Leck im Brühsystem oder ein Defekt der Schwenkautomatik sorgen für den Austritt von heißem Wasser. Die Oberfläche der Arbeitsplatte quillt auf. Die Maschine kostete nur 30,00 bis 100,00 ?, aber eine neue Arbeitsplatte über 1.000,00 ?. Das Geld will der Geschädigte vom Hersteller erstattet haben. Doch dieser stellt sich stur und verweigert mit Verweisen auf die nicht der Anleitung entsprechende Aufstellung auf einer "wärmeempfindlichen Oberfläche" jede Regulierung. Oft wird auch vorgeschoben, dass es sich um eine Maschine älteren Datums handele, für die die Gewährleistung abgelaufen sei.

Recherchen im Internet und bei Verbraucherschutzzentralen ergeben häufig, dass es sich um keinen Einzelfall handelt. Da kommt schnell der Verdacht auf, dass ein Konstruktions- oder Fabrikationsfehler vorliegt. Von Rückrufaktionen in dem erwähnten Preissegment hört man aber nur selten.

Haben Sie einen solchen Fall erlebt, sichern Sie zunächst Beweise (z. B. dadurch, dass Sie die Maschine nicht gleich reparieren lassen) und wenden Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche an uns. Wir helfen Ihnen weiter.