Änderung BGH – Rechtsprechung bet. Doppelexequatur ausländischer Schiedssprüche, hier USA

EU Recht
05.07.2010512 Mal gelesen

Gegenstand eines Verfahrens war die Frage, ob ein Urteil des Superior Court in Kalifornien , welches ein zwischen den Parteien ergangenen Schiedsspruch des International Arbitration Tribunal bestätigt, in Deutschland für vollstreckbar erklärt werden kann. Hintergrund der Frage ist die Problematik, dass die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils gem. der §§ 722, 723, 328 ZPO anderen Voraussetzungen unterliegt als die bei der Vollstreckbarkeit eines ausländischen Schiedsspruchs zu prüfenden § 1061 ZPO i.V.m. Art 5 UNÜ. Seit der Rechtsprechung des BGH vom 27. März 1984 schien diese Frage geklärt. In dem angeführten Urteil wurde ein New Yorker Schiedsspruch durch ein Exequatururteil für vollstreckbar erklärt und der Beklagte zugleich eigenständig zur Leistung verurteilt. Nach der sog. "doctrine of merger", die nach US-amerikanischem Recht Anwendung findet, geht in diesem Fall der Schiedsspruch völlig in dem gerichtlichen Bestätigungsurteil auf, indem es sowohl sämtliche in dem Schiedsspruch ausdrücklich oder stillschweigend enthaltenen Tatsachenfeststellungen als auch die rechtlichen Schlussfolgerungen übernimmt. Der BGH hat in diesem Fall dem Antragsteller ein Wahlrecht zugestanden, ob er aus dem Exequatururteil oder dem Schiedsspruch vollstrecken will. Die erste Instanz (Berliner Landgericht) und zweite Instanz (Berliner Kammergericht) haben der Klage unter Berufung auf die bisherige Rechtsprechung des BGH stattgegeben. Der BGH hat in seiner am 2. Juli 2009 verkündeten Entscheidung seine eigene Rechtsprechung revidiert. Für die Zukunft ist klar, wie entsprechende Verfahren zu führen sind. Für den vom BGH entschiedenen Fall bleibt die Möglichkeit eröffnet, das Verfahren nochmals entsprechend den nun neuen Vorgaben  des BGH zu führen.....

NIETZER & HÄUSLER hat die US-Klägerseite vertreten.

Die Einholung rechskundigen Rates ist für jeden Einzelfall unabdingbar(NIETZER & HÄUSLER) . Und allgemein zu US Recht, siehe den Blog www.usa-recht.de