Achtung Radarfalle. Erste Bundesweite Jagd auf Temposünder am 10.10.2013

Achtung Radarfalle. Erste Bundesweite Jagd auf Temposünder am 10.10.2013
09.10.20133558 Mal gelesen
Am Donnerstag, 10. Oktober, müssen Autofahrer mit noch mehr Tempomessungen rechnen. Dann startet der erste bundesweite Blitz-Marathon mit drastisch verschärften Kontrollen. Fast 15 000 Polizisten erhöhen dann 24 Stunden lang die Kontrolldichte und gehen an 8600 Stellen auf der Jagd nach Temposündern

Mit welcher Sanktion ein Verkehrssünder rechnen muss, richtet sich nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und ob sie innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde. Bis 20 km/h gibt es nur ein Verwarngeld. Darüber drohen Bußgelder, Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und Fahrverbote.

Vorsicht vor der Nutzung von Blitzerwarnern

Wer mit einem betriebsbereiten oder aktivierten Blitzerwarner im Wagen erwischt wird, muss mit 75 Euro Bußgeld und vier Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Eine gesetzliche Grauzuone besteht, wenn der Beifahrer eine entsprechende App auf seinem Smartphone oder Computer nutzt. Wichtig ist, gegenüber der Polizei im Falle einer Kontrolle keinerlei Angaben zu machen.

Zu Hause über das Internet und über das Radio man sich jedoch ohne Weiteres über Standorte für Geschwindigkeitsmessungen informieren. Für die Legalität der Information ist immer entscheidend , dass ein Fahrer nicht gezielt kurz vor dem Erreichen einer Messstelle automatisch gewarnt wird oder werden könnte. Auch Radiohinweise auf Geschwindigkeitskontrollen verstoßen deshalb nicht gegen die Straßenverkehrsordnung, weil sie unabhängig vom Standort des Hörers gegeben werden.

Praxistipp für Betroffene

  • Sofern Sie angehalten werden, lassen Sie sich an Ort und Stelle das Messergebnis zeigen.
  • Dokumentieren Sie nach Möglichkeit die Messeinrichtung, die Messstelle und ggf. die Anhaltestelle mit Fotos.
  • Beharren Sie auf Ihr Schweigerecht. Bleiben Sie stets höflich aber unverbindlich. Wenn Sie dokumentieren, tun Sie dies, ohne die Beamten bei der Ausführung der Messung zu behindern. Möchte ein Beamter Ihnen das Fotografieren untersagen, verlangen Sie dessen Namen und Dienststelle.  
  • Machen Sie niemals Angaben zur Sache. Geben Sie den Vorwurf nicht zu und beharren Sie auf Ihr  Schweigerecht. Äußern Sie sich überhaupt niemals zum Vorwurf. Auch nicht dazu, ob Sie der Fahrer waren. Machen Sie bezüglich eines Vorwurfs konsequent von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
  • Senden Sie einen Anhörungsbogen nicht zurück und konsultieren Sie stattdessen einen in Verkehrsordnungswidrigkeiten erfahrenen Rechtsanwalt.  

Hinweis in eigener Sache

Fahrverbote lassen sich häufig vermeiden. 

Darüber hinaus überprüfen wir Messungen auf Schwachstellen. Dabei arbeiten wir mit Sachverständigen zusammen. Gerne bin ich bereit, Sie in Ihrem Bußgeldverfahren zu verteidigen. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bin ich auf die Vertretung in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren spezialisiert - bundesweit. Weitere Infos: www.cd-recht.de