Abschluss eines Cloud Computing-Vertrages

Abschluss eines Cloud Computing-Vertrages
24.04.2014703 Mal gelesen
Die Bandbreite der Angebote zum Cloud Computing sind groß. Es werden voll standardisierte Leistungen angeboten, bei denen die Behandlungsspielräume beim Vertragsabschluss für den Kunden faktisch nicht gegeben sind.

Auf der anderen Seite gibt es Großprojekte zum Cloud Computing, bei denen sehr individuell ein Vertrag verhandelt wird. Bei Großprojekten ergeben sich viele Gemeinsamkeiten mit Outsourcingprojekten.

Werden Cloud-Leistungen über das Internet bestellt, sind vom Anbieter verschiedene Vorgaben zu beachten. Beispielsweise muss ein Anbieter gem. § 312 g BGB Informationen bereithalten, wie ein Vertrag zustande kommt. Auch muss er die Möglichkeit geben, dass der Kunde vor Abgabe seiner Bestellung Eingabefehler korrigiert. Weitere Informationspflichten kommen hinzu.

Wenn bei einem Online-Angebot nicht sauber zwischen Unternehmer-Angeboten und Angeboten für Verbraucher differenziert wird, sind die fernabsatzrechtlichen Regelungen zu beachten. Beispielsweise muss dann über ein Widerrufsrecht belehrt werden. Hier können in der Gestaltung einer Online-Präsentation und eines Online-Angebotes für Cloud-Leistungen erhebliche Fehler gemacht werden, die im Zweifel wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen.

Es empfiehlt sich also, bei der Gestaltung von Online-Angeboten für Cloud Computing anwaltliche Beratung hinzuzuziehen, um rechtliche Fallen zu vermeiden.

Des Weiteren stellen die datenschutzrechtlichen Regelungen auch bei Online-Angeboten für Cloud-Leistungen Anforderungen. In den meisten Fällen sind die Vorgaben des § 11 BDSG zur Auftragsdatenverarbeitung zu beachten. Hier empfiehlt es sich, auch im Rahmen der Online-Angebote dem Kunden Aktiv-Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung anzubieten. Nach unserer Erfahrung ist es keine gute Idee, das Thema Datenschutz im Zusammenhang mit Cloud Computing defensiv anzugehen. Die meisten Kunden wissen, dass datenschutzrechtliche Regelungen zu beachten sind und erwarten auch, dass ein Anbieter von Cloud-Leistungen aktiv mit diesem Thema umgeht.