Abmahung Prison Break von Twentieth Century Fox wegen Filesharing

Abmahung Prison Break von Twentieth Century Fox wegen Filesharing
22.04.2016195 Mal gelesen
Notieren Sie sich die kurze Frist. Nehmen Sie auf keinen Fall Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf. Zahlen Sie und unterschreiben Sie nichts. Suchen Sie sich dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Abmahnung Prison Break

Abmahung Prison Break von Twentieth Century Fox wegen Filesharings - Was ist das?

Haben Sie eine Abmahnung Prison Break von Twentith Century Fox wegen des illegalen Downloads in einer sogenannten Tauschbörse erhalten?

US-Serien werden gerade bei dem jüngeren Puplikum beliebter. Gerne möchte man dann die neusten Folgen schon vorab sehen und im Freundeskreis diskutieren.

Dies kann teuer werden!

Wenn man in einer illegalen Tauschbörse wie Bittorrent oder PopcornTime beispielsweise seine Lieblingsserie wie Prison Break oder Arrow oder andere Serien herunterläd, stellt man sie automatisch auf seinem Anschluss zu Tausch einer weltweiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Dann wird in der Regel Twentieth Century Fox für den illegalen Download der Serie Prison Break eine Abmahnung verschicken.

Was passiert bei einer Abmahnung Prison Break?

In einer solchen Abmahnung verlangt Twentieth Century Fox durch seine Abmahnkanzleien in Deutschland regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Abmahnung Prison Break.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung Prison Break nicht tun ?

Eine solche Abmahnung dürfen Sie auf keinen Fall ignorieren.

Rufen Sie allerdings nicht bei der Abmahnkanzlei an. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

Was sollten sie tun im Falle einer Abmahnung Prison Break?

Nehmen Sie bitte so früh wie möglich Kontakt mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht auf. Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gewählte first.

Überlegen Sie, was im fraglichen Zeitpunkt des abgemahnten Downloads in ihrem Haushalt los war. Wie viele Personen hatten Zugriff auf ihren Anschluss? Wie viele Rechner gibt es in ihrem Haushalt. Handelt es sich um eine Pension, WG, Großfamilie, Internetcafe oder sonstige Mehrpersonenhaushalte?

Sollten nicht nur Sie als Täter in Betracht kommen, sondern weitere Personen Zugang zu Ihrem Anschluss haben, ist es durchaus denkbar, dass Sie überhaupt nicht haften.

Wie das geht, wollen wir Ihnen gerne in einer kostenlosen Erstberatung näher erläutern.

Rufen Sie uns also an oder schicken Sie uns eine e-Mail georg.schaefer@anwaltskanzlei-giese.de

Georg Schäfer

Rechtsanwalt