Abmahnungen durch Waldorf Frommer zu " Er ist wieder da"

Abmahnungen durch Waldorf Frommer zu " Er ist wieder da"
09.01.2017164 Mal gelesen
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten, in der Ihnen vorgeworfen wird Urheberrechte bzgl. des Films "Er ist wieder da" verletzt zu haben? Wenden Sie sich für eine kostenlose Erstberatung gern vertrauensvoll an uns!

Waldorf Frommer mahnt zum Satirefilm "Er ist wieder da" ab

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer ist darauf spezialisiert Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing für ihre Mandanten zu verfolgen. So ist dies nun auch für den Satirefilm "Er ist wieder da" geschehen. Tätig wird Waldorf Frommer hierbei für den Inhaber der Rechte an dem Film, der Constantin Film Produktion GmbH. In den Abmahnungen fordert die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer die Adressaten dazu auf, Schadensersatz zu zahlen und ferner eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.


"Er ist wieder da" - Worum geht es?

Die deutsche Filmkomödie "Er ist wieder da" beruht auf dem gleichnamigen Besteller-Roman und kam 2015 in die Kinos.

69 Jahre nach Ende des zweiten Weltkriegs erwacht im Berlin des 21. Jahrhunderts gesund und munter: Adolf Hitler. Aufgrund der vielen Veränderungen ist er orientierungslos und findet zunächst Zuflucht in einem Kiosk. Doch ganz ohne Krieg und unter Angela Merkel als Bundeskanzlerin startet er nicht etwa in der Politik durch. Die Bevölkerung hält ihn vehement für einen politisch unkorrekten Satiriker und macht ihn zu einem TV-Star...


Gründe und Bedeutung einer Abmahnung durch Waldorf Frommer

In den Abmahnungen durch Waldorf Frommer wird dem jeweiligen Adressaten vorgeworfen, den deutschen Film "Er ist wieder da"illegal heruntergeladen oder bereitgestellt zu haben und deswegen für eine über seine Internetleitung begangene Rechtsverletzung verantwortlich zu sein. Das Schreiben enthält zudem weitere Ausführungen zur Rechtslage sowie den Tattag, der entsprechende Zeitraum und die genutzte IP-Adresse. Des Weiteren wird vom Adressaten verlangt eine Schadensersatzzahlung i.H.v 915,00€ vorzunehmen und zusätzlich eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Der abgemahnte Anschlussinhaber sollte jedoch keinesfalls vorschnell im Sinne von Waldorf Frommer handeln. Denn sobald mehrere Personen Zugang zum Internetanschluss haben, kann die Tätervermutung und die Störervermutung eventuell entfallen. In jedem Fall hängt die Haftung von einigen unterschiedlichen Faktoren und einer konkreten Prüfung des Einzelfalls ab.


Wie sollte ich reagieren?

Wenn auch Sie eine Abmahnung durch Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie zunächst in keinem Fall sofort der Zahlungsaufforderung nachgehen oder die Unterlassungserklärung unterzeichnen. Ob Sie als der Adressat der Abmahnung im Endeffekt tatsächlich haften oder in welchem Umfang kann nicht pauschal beurteilt werden. Dennoch sollte man sich zunächst an folgende Hinweise halten:

Folgendes Vorgehen sollten Sie beherzigen:

  1. Ruhig bleiben!

  2. Weder sofort zahlen, noch unterschreiben!

  3. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!

  4. Rechtsanwalt kontaktieren!

  5. Frist wahren!

Die Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet für alle, die zu "Er ist wieder da" oder einer anderen angeblichen Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung an! Unter https://abmahnhelfer.de/oder telefonisch 030 - 200 590 770 sind wir für ihr Anliegen offen und hilfsbereit!


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Waldorf Frommer Rechtsanwälte