Abmahnungen der RAe Sievers & Coll., für die Kordowicz-Fonfara GbR wegen Wettbewerbsverstoß

Abmahnungen der RAe Sievers & Coll., für die Kordowicz-Fonfara GbR wegen Wettbewerbsverstoß
22.06.2015621 Mal gelesen
Abmahnung Wettbewerbsrecht: Die Rechtsanwälte Siever & Coll. aus Berlin versenden i.A.v. Kordowicz-Fonfara GbR Abmahnung wegen fehlender Widerrufsbelehrung und Impressums. Gefordert wird eine Unterlassungserklärung und Zahlung von 1.141,90 EUR. Hier erfahren Sie, wie Sie Fehler vermeiden können.

Die Rechtsanwälte Siever & Coll. aus Berlin versenden i.A.v. Kordowicz-Fonfara GbR Abmahnung wegen fehlender Widerrufsbelehrung und Impressums. Gefordert wird eine Unterlassungserklärung und Zahlung von 1.141,90 EUR

Aktuelle Abmahnung für Kordowicz-Fonfara GbR (Verstoß gegen Widerrufsrecht/PAngV auf Amazon)

Kern des Abmahnschreibens von Sievers & Coll. für Kordowicz/Fonfara GbR sind Wettbewerbsverstöße nach dem UWG. Entweder wird über das Widerrufsrecht gar nicht belehrt oder aber die Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft. Ebenso wird meist das Impressum falsch oder gar nicht angegeben. Dabei spielt es keine Rolle, wo der Wettbewerbsverstoß auftaucht: ob auf Amazon, ebay oder im eigenen Onlineshop. Notwendig für einen UWG-Verstoß ist allerdings, dass gewerblich gehandelt wird.

Wenn der Inhaber eines Privat-Accounts abgemahnt wird, muss genau geprüft werden, ob die Voraussetzungen eines gewerblichen Handelns überhaupt vorliegt.

Wer eine Abmahnung der Kordowicz / Fonfara GbR wegen falscher Widerrufsbelehrung oder falscher Preisangaben auf Amazon erhalten hat, kann uns kontaktieren. Wir prüfen die wettbewerbsrechtliche Abmahnung und verteidigen Sie bestmöglich.

Nicht jede Abmahnkanzlei ist unseriös. Die Abmahnung ist ein gängiges und auch gesetzlich vorgeschriebenes Mittel, um Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich zu klären. Eine Abmahnung ist daher nicht unbedingt Abzocke, fake oder Betrug, sondern in erster Linie ein rechtliches Schreiben, dass Sie ernstnehmen sollten.

 

Bei Fristablauf droht Ihnen ein einstweiliges Verfügungsverfahren!

Was tun, wenn Sie eine Abmahnung von Sievers & Coll. Rechtsanwälte erhalten haben?

Wer eine Abmahnung von der Kordowicz / Fonfara GbR oder einer anderen Firma im Auftrag der Rechtsanwälte der Kanzlei Sievers & Coll. erhalten hat, sollte folgende Punkte beachten.

Ein UWG-Verstoß kann zu einer Abmahnung führen - dafür muss der Wettbewerbsverstoß aber tatsächlich auch vorliegen. Dies muss unbedingt geprüft werden, bevor irgendwelche Schritte unternommen werden.

Die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung muss unbedingt einhalten werden. Denn im wettbewerbsrecht kann sehr schnell ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Dies ist mit weiteren Kosten für Sie verbunden.

Wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, so muss bedacht werden, dass eine Unterlassungserklärung dazu führen kann, dass im erneuten Fall des wettbewerbswidrigen Verhaltens eine Vertragsstrafe fällig werden kann. Daher sollte der Amazon- oder Ebay-Account auch überprüft werden. Denn eine Vertragsstrafe wird meistens mit einigen tausenden Euros bemessen.

Als Kanzlei für Wettbewerbsrecht sind wir in Berlin und Hamburg vertreten. Wir prüfen, ob die Abmahnung rechtswirksam ist und Sie tatsächlich die hohe Forderung begleichen müssen.

Die Rechtsanwälte Sievers & Coll. aus Berlin setzen für die Rechtsanwaltskosten einen ungewöhnlich hohen Streitwert von 30.000 EUR an. Oft werden aber in diesen Angelegenheiten nur Streitwerte von 10.000 EUR -20.000 EUR von Gerichten angesetzt. Dies bedeutet, dass die Rechtsanwaltskosten sich erheblich reduzieren könnten.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an. Zu Pauschalpreisen vertreten wir Sie im außergerichtlichen Verfahren.

Wir sind mit Anwälten in Berlin und Hamburg überregional tätig! Rufen Sie uns dafür unter der Rufnummer: 030/206 494 05 und 040/ 822 43 696 an.

Oder nutzen Sie den kostenlosen Rückruf-Service.

Katharina Scharfenberg

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht