Abmahnung zu "Shameless" durch Waldorf Frommer erhalten?

Abmahnung zu "Shameless" durch Waldorf Frommer erhalten?
14.02.2017428 Mal gelesen
Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH Fans der Serie "Shameless" mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung ab! Ob und wie Sie diesem Vorwurf entgegentreten können, muss eine Einzelfallprüfung ergeben.

Abmahnung durch Waldorf Frommer zu "Shameless"

Auch Fans der US-amerikanischen Fernsehserie "Shameless - Nicht ganz nüchtern" sind von Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte betroffen. So wurden in der letzten Zeit vermehrt zunächst nichts ahnende Verbraucher schriftlich abgemahnt und ihnen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Diese sollen durch das sog. Filesharing der Serie auf einschlägigen Internetportalen begangen worden sein. Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer wird für die Inhaber der Rechte, der Warner Bros. Entertainment GmbH, tätig, die Verletzungen ihrer Urheberrechte an der Serie "Shameless" unterbinden möchten.

Wie kommt es überhaupt zu einer Urheberrechtsverletzung?

Inzwischen wird speziellen Firmen der Auftrag erteilt, hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung durch illegale Tauschbörsen im Internet, also des Filesharings, die bekannten Börsen zu überwachen. Oftmals ist den Serienfans im Internet überhaupt nicht bewusst, dass sie ein Werk nicht nur streamen, sondern herunterladen und in der Folge das sogenannte Filesharing betreiben. Doch "Unwissen schützt vor Strafe nicht". Wurde ein Rechtsverstoß durch eine Urheberrechtsverletzung im Internet festgestellt, wird die jeweilige IP-Adresse ermittelt und der Anschlussinhaber erhält daraufhin eine Abmahnung.

Unterlassungserklärung und hohe Geldbeträge

In dem Abmahnschreiben zur Serie "Shameless" werden Sie als Adressat dazu aufgefordert, eine bereits vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und darüber hinaus einen pauschalen Abgeltungsbetrag i.H.v. 1.115,00 € an Waldorf Frommer zu leisten. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte so in keinem Fall unterschrieben werden, da sie auch in der Zukunft Bindungswirkung hat!

Des Weiteren sollten Sie beachten, dass in einem solchen Fall für eine rechtliche Bewertung stets eine Prüfung des Einzelfalls notwendig ist!

Auch wenn Sie der Inhaber des Internetanschlusses sind, heißt das nicht automatisch, dass auch Sie der Täter der Rechtsverletzung sind. Der Anschlussinhaber haftet für das Filesharing nur, wenn auch er tatsächlich Täter ist oder Pflichten verletzt hat. Es ist zwar möglich, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für die Rechtsverletzung eines Dritten über seinen Anschluss haften muss, aber auch dies muss zunächst im konkreten Fall überprüft werden.

Und nun?

Die von Waldorf Frommer gesetzten Fristen sind meist sehr knapp, sollten aber eingehalten werden, um weitere Unannehmlichkeiten zu verhindern.

Folgendes Vorgehen sollte Sie beherzigen:

  1. Ruhig bleiben!

  2. Weder sofort zahlen, noch unterschreiben!

  3. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!

  4. Rechtsanwalt kontaktieren!

  5. Frist wahren!

Die auf diesem Rechtsgebiet erfahrene Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet für alle, die zu einer Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung bzgl. des weiteren Vorgehens an! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch 49 30 200 590 770 sind wir gerne für Sie da!

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte