Abmahnung wegen unaufgefordert zugesandter Werbemails (SPAM)

Abmahnung wegen unaufgefordert zugesandter Werbemails (SPAM)
07.02.2017239 Mal gelesen
Regelmäßig werden mir Abmahnungen wegen unverlangt zugesandten Werbemails (SPAM) zur Bearbeitung vorgelegt.

Verkürzt ausgedrückt regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb für solche Fälle, dass der Empfänger der E-Mail dem Erhalt solcher Werbug zugestimmt haben muss. Ohne eine entsprechende Einwilligung liegt eine unzumutbare Belästigung vor, die unzulässig ist.

Gefordert werden in solchen Fällen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Nach dem deutschen Recht ist eine Abmahnung die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen. Eine solche Abmahnung zielt in erster Linie darauf ab, gerichtliche Verfahren zu vermeiden und damit nicht unnötig Zeit oder Geld zu investieren.

Ansprüche einer Abmahnung

Abmahnungen im Wettbewerbsrecht enthalten normalerweise mehrere Ansprüche.

Vorrangig geht es um die Unterlassungsansprüche aus der Abmahnung. Vereinfacht ausgedrückt ist Inhalt eines Unterlassungsanspruchs, dass ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft abzustellen ist. Ein Unterlassungsanspruch führt dazu, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Ein Unterlassungsanspruch kann nach der Rechtsprechung nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Hierzu gehört beispielsweise der Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten für den Ausspruch der Abmahnung. Es geht hierbei darum, die Kosten einer berechtigten Abmahnung gegenüber dem Rechtsverletzer geltend zu machen. Weiter gibt es Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Zum Unterlassungsanspruch

Der mit einer Abmahnung verbundene Unterlassungsanspruch ist der wichtigste Punkt, den es zu klären gilt. Das hat rechtliche und auch finanzielle Gründe. Soweit es um den Unterlassungsanspruch geht, muss hier die Frage geklärt werden, ob ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden werden sollen. Sowohl einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Langfristig muss andererseits bedacht werden, dass nach einer abgegebenen Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Gerade Unternehmer, die langfristig planen müssen, müssen daher sorgfältig abwägen.

Erstattungsansprüche, die neben dem Unterlassungsanspruch erhoben werden, sind dagegen nur ein Teilproblem. Auch bei möglicherweise hohen Kosten gilt es hier, die Ansprüche aus der Abmahnung richtig einzuordnen.

Abmahnung: Die Reaktion ist entscheidend

Abhängig von der Berechtigung einer Abmahnung ergibt sich, wie weiter vorgegangen werden sollte.

Es bestehen sowohl Möglichkeiten, außergerichtlich eine Einigung zu versuchen als auch in einem gerichtlichen Verfahren eine Entscheidung herbeizuführen. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Grundsätzlich müssen Sachverhalt und Rechtslage umfassend geprüft werden, ehe eine Reaktion erfolgt. In jedem Fall ist es hilfreich, einen Rechtsanwalt mit der Beratung zu beauftreagen. Wichtig ist dabei auch, dass wegen der in einer Abmahnung gesetzten Fristen regelmäßig schnell reagiert werden muss. Ist eine Frist abgelaufen, so kann das Verfahren vor Gericht hohe Kosten auslösen.

Was Sie tun können

Nach richtiger Einordnung des Zahlungsanspruches und des Unterlassungsanspruches kann damit begonnen werden, das Problem zu lösen.

  •     Nehmen Sie keinen übereilten Kontakt mit dem Gegner auf
  •     Sofern eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie in keinem Fall die originale Unterlassungserklärung ab!
  •     Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren - es drohen eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage
  •     Notieren Sie die gesetzten Fristen
  •     Nehmen Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch

Gerne berate ich Sie darüber, was Sie nun tun können.