Abmahnung wegen Redtube.com (The Archive AG) erhalten?

Abmahnung wegen Redtube.com (The Archive AG) erhalten?
15.07.20144190 Mal gelesen
Die Angelegenheit rund um die ausgesprochenen Abmahnungen von The Archive AG (durch Kanzlei Urmann + Collegen) ist so gut wie erledigt. Das Urteil vom Amtsgericht Hannover vom 27.05.2014 hat dazu alles Nötige gesagt!

Letztes Jahr hatten viele Leute eine Abmahnung wegen Streamings auf Redtube.com von The Archive AG erhalten. Diese Schreiben wurden von der bekannten Kanzlei Urmann Collegen angefertigt und verschickt. Dabei war weder klar, woher die Daten stammten, noch ob Streaming überhaupt urheberrechtlich relevant im Sinne eines abmahnfähigen Rechtsverstoßes war. Dennoch wurden eine Vielzahl von urheberrechtlichen Abmahnungen verschickt und viele Betroffene zahlten auch oder fühlen sich noch immer unsicher.

Schon bald darauf hatte sich die Kanzlei Urmann Collegen von der Angelegenheit zurückgezogen und das Mandat für The Archive AG (redtube.com) niedergelegt. Scheinbar wollten die Anwälte nichts mehr mit der Sache zu tun haben, und dafür gab es schon vor dem Urteil aus Hannover Grund genug: denn dass Streaming eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist nach wie vor höchst umstritten. Die allermeisten Rechtswissenschaftler sprechen sich jedoch dafür aus, dass das reine Anschauen eines Streams im Internet keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Insofern standen die durch Urmann Collegen versandten Abmahnungen für The Archive AG von Anfang an auf rechtlich wackeligen Füßen.

Urteil aus Hannover verschafft Klarheit und findet deutliche Worte

Allerdings konnten wir für unsere Mandantschaft ein Urteil vor dem Amtsgericht Hannover erwirken, das der Sache einen kräftigen Dämpfer verpasste: das Gericht sagte unter anderem, dass The Archive AG keinen finanziellen Ansprüche gegen unsere Mandantschaft hat, weil die Urheberrechtsabmahnung unberechtigt war. Wortwörtlich hieß es im Urteil:

"Der reine Konsum eines illegal veröffentlichen Films ist danach erlaubt (vgl. Hilgert/Hilgert, Nutzung von Streaming-Portalen, MMR 2014, 88). Die Kontrolle, ob eine rechtmäßige Nutzung vorliegt, darf jedoch nicht gänzlich der Klägerin auferlegt werden. Der Nutzer eines Videostreams hat in der Regel keine Möglichkeit der Kontrolle, ob der Film rechtmäßig öffentlich zugänglich gemacht wurde. Es hinge somit vom Zufall ab, ob der Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begeht oder nicht."

Eine klare Absage an die verschickten Schreiben von Urmann Collegen für redtube.com/The Archive AG. Diese Aussage des Gerichts betrifft alle Abgemahnten dieser Angelegenheit. Insofern kann Entwarnung gegeben werden: in dieser Sache muss weiter nichts befürchtet werden. Vielleicht hat dieses Urteil und die gesamte Niederlage von The Archive AG auch Signalwirkung an andere, die versuchen wollen, durch unberechtigte Abmahnungen schnelles Geld zu verdienen.

Gerne können Sie uns kontaktieren, falls Sie Fragen zu dieser Angelegenheit haben!