Abmahnung wegen „Ostwind – Zusammen sind wir frei“ durch Waldorf Frommer

Abmahnung wegen „Ostwind – Zusammen sind wir frei“ durch Waldorf Frommer
29.03.2015184 Mal gelesen
Im Namen der Constantin Film Verleih GmbH spricht die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an „Ostwind – Zusammen sind wir frei“ aus.

Den abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Abenteuerfilm "Ostwind - Zusammen sind wir frei" über ihren Internetanschluss über eine Online-Tauschbörse anderen Nutzern durch einen widerrechtliche Upload zum Download zur Verfügung gestellt und damit die Rechte der Constantin Film Verleih GmbH verletzt zu haben. Aufgrund dessen werden die betroffenen Abgemahnten von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Constantin Film Verleih GmbH aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Bei dem Erhalt einer Abmahnung ausgesprochen durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Abenteuerfilm "Ostwind - Zusammen sind wir frei" sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren diese jedoch ernst nehmen. Es handelt sich hierbei nicht um Abzocke! Insbesondere sollte Abstand von übereilten Handlungen genommen werden. Es ist nicht ratsam mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen, der Zahlungsaufforderung nachzukommen oder sogar eine Unterlassungserklärung abzugeben. Suchen Sie stattdessen vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt innerhalb der festgesetzten Frist auf, der vorab die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen kann. Nur an Hand des Einzelfalles können gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten herausgearbeitet werden.

Wichtig ist aber auch, dass Sie auf die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Ostwind - Zusammen sind wir frei" reagieren. Der Rechteinhaber wird nicht davon Abstand nehmen nur weil keine Reaktion kommt sondern es werden in der Regel weiter rechtliche Schritte eingeleitet die mit weiteren Kosten verbunden sind.

Hafte ich auch, wenn ich die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen habe?

Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Ostwind - Zusammen sind wir frei" richtet sich an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Dieser ist aber nicht zwangsläufig der Täter der Urheberrechtsverletzung an dem Film "Ostwind - Zusammen sind wir frei". Es besteht nur die tatsächliche Vermutung, dass er die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Diese Vermutung kann der Anschlussinhaber jedoch widerlegen. Wenn er nachweisen kann, dass eine ernsthafte Möglichkeit besteht, dass nicht er die Urheberrechtsverletzung an dem Film "Ostwind - Zusammen sind wir frei" selbst begangen hat, sondern ein eigenverantwortlicher Dritter, so kommt nur noch eine Haftung als Störer in Betracht. Ein Störer ist derjenige, der seinen Internetanschluss anderen zur Verfügung gestellt hat und dadurch die Urheberrechtsverletzung ermöglicht hat. Der Störer haftet nicht für den Schadensersatz. Er kann sich auch ganz von der Haftung befreien. Die Anforderungen hieran sind unterschiedlich und kommen auf den jeweiligen Einzelfall an.

Daher ist auch bezüglich der Feststellung des Haftungsumfanges ein fachkundiger Rechtsanwalt aufzusuchen. In der Regel lohnt sich das Herantreten an einen Rechtsanwalt.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Abenteuerfilm "Ostwind - Zusammen sind wir frei" können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 / 965 359 855 auch können Sie das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!