Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte für Sony Music Entertainment Germany GmbH
Wenn man sich die Korrespondenz mit den Waldorf Rechtsanwälten bei der Abwehr von Abmahnungen der Sony Music Entertainment Germany GmbH anschaut, so ergeben sich in den häufig standardisierten und sich wiederholenden Schriftsätzen doch immer wieder interessante Passagen.
In einer aktuellen Beratungsangelegenheit weisen die Waldorf Rechtsanwälte zum wiederholten Male darauf hin, dass bei der Ermittlung der IP-Adresse Ermittlungs- und Zuordnungsfehler ausgeschlossen (!) sind. Natürlich möchte die Kanzlei keine näheren Angaben über die Ermittlungen geben. Es wird darauf verwiesen, dass der „ordnungsgemäße Ablauf der Ermittlungen“ überwacht wird. Der Verantwortliche sei da mit ladungsfähiger Anschrift in der Dokumentation der Ermittlungen vermerkt. Damit soll sich der Abgemahnte als Betroffener zufrieden geben.
In Anbetracht der aktuellen Presseberichte, die über mögliche rechtswidrige Praktiken berichten, sind solche Aussagen auch der Waldorf Rechtsanwälte durchaus in Zweifel zu ziehen. In Anbetracht der für Privatleute immensen Forderungen, die immer wieder geltend gemacht werden, kann durchaus erwartet werden, dass hier die Ermittlungsdetails offen gelegt werden.
Der bloße Hinweis, dass bei Sony Music Entertainment Germany GmbH oder bei den Waldorf Rechtsanwälten schon alles richtig gemacht wird, genügt nach unserer Einschätzung nicht.
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Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .




