Abmahnung Waldorf Frommer wegen "Die Bestimmung - Allegiant Teil 1" erhalten? Bundesweite Hilfe!

Abmahnung Filesharing
08.10.2016200 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München ist unter anderem spezialisiert auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet und versendet bereits seit Jahren im Auftrag verschiedener Rechteinhaber Abmahnungen wegen Filesharing an Anschlussinhaber.

Aktuell werden illegale Tauschbörsenangebote des Films "Die Bestimmung - Allegiant Teil 1" im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft abgemahnt. Bei diesem Film handelt es sich um einen US-amerikanischen Science-Fiction-Film aus dem Jahr 2016, der auf dem Roman "Die Bestimmung - Letzte Entscheidung" von Veronica Roth basiert. Der Film ist der dritte von vier geplanten Filmen.

Worum geht es bei der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Filesharing?

Wenn Sie als Anschlussinhaber eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen des Vorwurfs eines illegalen Tauschbörsenangebots erhalten geht es stets darum, dass ein bestimmtes Werk wie z.B. ein Film, ein Musikstück oder ein E-Book illegal über Ihren Internetanschluss in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll.

Sind die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer berechtigt?

Gegen die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer ist abhängig vom konkreten Einzelfall oft eine effektive Verteidigung möglich.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollten Sie wenn überhaupt nur nach anwaltlicher Beratung abgeben. Eine falsche Reaktion auf die geltend gemachten Unterlassungsansprüche kann finanzielle Folgen nach sich ziehen, die die mit der Abmahnung geforderten Beträge deutlich übersteigen.

Der geforderte Schadensersatz kann nur vom Täter der Urheberrechtsverletzung geltend gefordert werden. In vielen Fällen ist der Anschlussinhaber aber selbst gar nicht der Täter, z. B. wenn der Internetanschluss von mehreren Personen genutzt werden kann. In diesem Fall schuldet der Anschlussinhaber auch keinen Schadensersatz.

Die geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten muss der Anschlussinhaber nur dann bezahlen, wenn er als Täter oder Störer für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haftet. Ob und in welchem Umfang eine Haftung des Anschlussinhabers in Betracht kommt lässt sich nicht schematisch beanworten. Eine individuelle anwaltliche Beratung ist daher unbedingt empfehlenswert.

Das Ziel einer Verteidigung gegen die Waldorf-Frommer-Abmahnung ist es, dass Sie im besten Fall keine Zahlungen leisten müssen. Aber auch wenn der vollständige Ausschluss der Haftung im Einzelfall nicht möglich sein sollte, kann häufig eine deutliche Reduzierung der Forderungen erreicht werden.

So sollten Sie handeln, wenn Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es handelt sich nicht um Abzocke und das Ignorieren der Abmahnung kann ein kostspieliges Gerichtsverfahren zur Folge haben.
  • Bleiben Sie ruhig und notieren Sie sich die in der Abmahnungen genannten Fristen.
  • Wenden Sie sich innerhalb der Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung an einen Anwalt.
  • Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zu den Abmahnern auf.
  • Zahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge und geben Sie auch nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab.

Wie ich Ihnen helfen kann, wenn auch Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten haben:

  • Ich verfüge über mehrjährige Erfahrung mit der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen.
  • Ihr Fall wird von mir persönlich und umfassend betreut
  • Eine bundesweite Vertretung ist problemlos möglich

Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Alternativ können Sie mir Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Im Falle einer Beauftragung vereinbare ich mit Ihnen ein faires Pauschalhonorar. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten entstehen.