Abmahnung WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für Masterfile Deutschland GmbH

Abmahnung WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für Masterfile Deutschland GmbH
22.09.2014383 Mal gelesen
Die Münchener Kanzlei WALDORF FROMMER mahnt für die obige Rechteinhaber die illegale Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützen Bildmaterials ab.

Die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial ist auch immer mal  wieder Gegensstand von urheberrechtlichen Abmahnungen. Dieses Mal lässt die Firma Masterfile Deutschland GmbH, Düsseldorf lässt durch die auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei WALDORF FROMMER, München abmahnen.

Im Vorfeld der Abmahnung wurde, laut WALDORF FROMMER, festgestellt, dass das streitgegenständliche Bildmaterial ohne die erforderliche Zustimmung der Rechteinhaberin auf einer Internetseite eingebunden wurde. Nach den Darstellungen der Rechteinhaberin sei dafür kein entsprechender Lizenzvertrag abgeschlossen worden. Dies stelle in mehrfacher Hinsicht einen Urheberverstoß dar, da Lichtbildwerke dem Urheberrechtsgesetz unterliegen.

Forderung

Geltend gemacht werden Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche insbesondere gemäß §§ 97, 97 a, 101 Urhebergesetz, 242 BGB.

Da der Unterlassungsanspruch nach Auffassung der Abmahnerin nicht bereits durch die Entfernung des Bildmaterials aus dem streitgegenständlichen Internetauftritt ausreiche, müsse zur Vermeidung der Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Ein Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Unterlassungsvertrages war dem Abmahnschreiben beigefügt.

Ferner wird gemäß § 101 Urhebergesetz Auskunft verlangt über

  • den Umfang der unlizenzierten Verwendung sowie
  • die Herkunft des widerrechtlich verwendeten Bildmaterials.

Ein konkreter Schadensersatz wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht angegeben. Dies erfolgt aber erfahrungsgemäß in einem weiteren Schreiben, welches nach Erteilung der Auskunft berechnet wird.

Empfehlung

Bei dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch nicht lizenzierte Bildnutzung sollten Sie unbedingt innerhalb der Frist durch einen beauftragten Rechtsanwalt reagieren, der sich im Urheberrecht auskennt. Handeln Sie lieber nicht auf eigene Faust, wenn Sie sich nicht wirklich mit derartigen Fällen auskennen!

Es empfiehlt es sich in den meisten Fällen nicht, den angebotenen Unterlassungsvertrag ohne anwaltliche Überprüfung abzuschließen.

Ein derartiger Vertrag könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Grundsätzlich gilt:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
  • Rufen Sie uns zuvor unverbindlich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Telefon 040 / 730 55 333 - Eventuell gibt es alternative Handlungsmöglichkeiten.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten, da anderenfalls  kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie drohen.

Bundesweite Hilfe durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ich helfe Ihnen gern zu fairen Konditionen weiter,  bundesweit.

Senden Sie uns die Abmahnung zur unverbindlichen Prüfung einfach per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gern kostenfrei zurück, bei dringendem Bedarf selbstverständlich auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. Feiertagen.

Ihr

RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg