Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag Studio Kanal GmbH an dem Filmwerk: „Die Tribute von Panem – Catching Fire“ vom 25.09.2014

Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag Studio Kanal GmbH an dem Filmwerk: „Die Tribute von Panem – Catching Fire“ vom 25.09.2014
06.10.2014272 Mal gelesen
Am 02.10.2014 erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Die Tribute von Panem – Catching Fire“, an dem die Studio Kanal GmbH die Rechte innehat, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.

Achtung!

 

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Denn diese stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar!

 

Von dem Adressaten der Abmahnung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ gefordert.

Der Betrag enthält einen pauschalen Lizenzschadensersatz in Höhe von 600,00€.

Zudem enthält der Betrag von 215,00€ Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.600,00€.

Ob in Ihrem Fall die Abmahnung zurückgewiesen werden kann, hängt davon ab, ob der Verstoß in dieser Form gegangen wurde bzw. Ihre Haftung durch einen abweichenden Geschehensablauf entkräftet werden kann.

Eine der häufig anzutreffenden Konstellationen bezüglich der Haftung von Eltern für Filesharingaktivitäten Ihrer Kinder war nun Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Der BGH hat mit Urteil vom 15.12.2012 nun höchstrichterlich entschieden, dass Eltern ihre Kinder zwar belehren müssen, eine Überwachung ohne konkreten Anlass jedoch nicht gefordert werden kann (Urteil vom 15. November 2012 - Az.: I ZR 74/12). Diese Entscheidung ist unserer Auffassung als ein weiterer Meilenstein zu werten.

Wie Sie erkennen können, ist die Filesharingproblematik sehr vielschichtig, so dass eine Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt angezeigt ist.

Wir raten Folgendes zu beachten:

Das Ignorieren einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist jedenfalls ein schlechter Rat!

So sind uns bereits viele Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und auch Klagen eingereicht hat. Eine Klageverfahren lässt sich in der Regel bei einer anwaltlichen Begleitung von Anfang an verhindern.

Da wir bereits eine hohe dreistellige Anzahl von Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten haben, wissen wir, wovon wir sprechen. Wichtig ist uns neben der Geringhaltung der wirtschaftlichen Folgen einer Abmahnung auch der rechtssichere Abschluss für Sie.

  

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 
  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleibenSollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

  • Ihr Vorteil:
  •  
  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!