Abmahnung von Waldorf Frommer wegen “ I Origins – Im Auge des Ursprungs”

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen “ I Origins – Im Auge des Ursprungs”
28.01.2015563 Mal gelesen
Wieder wurde uns eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt sich im konkreten Fall von Waldorf Frommer vertreten.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz und Anwaltskosten. Das gegenständliche Werk aus der Abmahnung ist der Film " I Origins - Im Auge des Ursprungs".

Abmahnung wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke

  • Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
  • Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • Betroffenes Werk: " I Origins - Im Auge des Ursprungs"


Abmahnschreiben, Zahlungsanspruch und Unterlassungsanspruch

Häufiges Missverständnis ist, dass die Abmahnung das unerlaubte Herunterladen der Datei betrifft. Tatsächlich geht es genau um den umgekehrten Fall: eine Datei soll ohne Erlaubnis des Rechteinhabers über einen bestimmten Internetanschluss verbreitet worden sein.

Nach derzeitiger Rechtslage besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für eine solche ermittelte Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist.

Es ist also zunächst unerheblich, ob der Anschlussinhaber tatsächlich persönlich verantwortlich ist. Aufgrund der Vermutung wird er jedenfalls zunächst als Täter angesehen und muss die Vermutung seiner Haftung entkräften.

Als Folge dieser Vermutungshaftung sieht der abgemahnte Anschlussinhaber sich mit Zahlungs- und Unterlassungsansprüchen konfrontiert.

Mit der Abmahnung geht es in erster Linie nicht um die Zahlungsansprüche. Im Vordergrund ist der Unterlassungsanspruch anzusetzen.

Die Zahlungsansprüche

Normalerweise werden mit einer Abmahnung immer Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Daneben werden außerdem die angefallenen Anwaltskosten sowie ggf. Aufwendungen für die getätigten Ermittlungen und Auskunftverfahren beansprucht. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Oft wird ein pauschaler Vergleichsbetrag angeboten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die geltend gemachten Ansprüche ohne anwaltliche Prüfung zu erfüllen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.

Muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden?

Neben dem Zahlungsanspruch steht der Unterlassungsanspruch, der den Hauptbestandteil der Abmahnung bildet. Dieser ist nämlich sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht deutlich im Vordergrund.

In rechtlicher Hinsicht gilt es zu beachten, dass die Unterlassungserklärung - egal in welcher Form diese abgegeben wird - grundsätzlich lebenslange Bindungswirkung entfaltet und im Falle eines Verstoßes auch eine Vertragsstrafe nach sich zieht.

Möglicherweise liegt der Abmahnung bereits eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei. Einige Kanzleien verzichten jedoch bewusst darauf, ein Muster zu übersenden.

Tatsächlich sollte, wenn die Unterlassungsansprüche erfüllt werden müssen, immer nur eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung tun sollten

Handeln Sie auf keinen Fall übereilt, sondern nehmen Sie in jedem Fall die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch.

  •     In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  •     Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
  •     Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  •     Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
  •     Nehmen Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch


Abmahnungen stellen nach wie vor ein großes Problem vor allem für Verbraucher dar, und das nicht nur in Hinsicht auf die geltend gemachten Zahlungsforderungen.

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

Erfahrungsberichte meiner Mandanten finden Sie unter

  • http://www.anwalt.de/matthias-lederer/bewertungen.php

Wie Sie mich erreichen können:

Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7

85354 Freising

 

Tel. 08161 48690

Fax. 08161 92342

 

Internet: http://internetrecht-freising.de/

E-Mail: info@internetrecht-freising.de