Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films "Suicide Squad" erhalten? Ich helfe Ihnen bundesweit!

Abmahnung Filesharing
12.10.2016189 Mal gelesen
Wenn Sie diesen Artikel lesen haben Sie sehr wahrscheinlich eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erhalten. In dieser Abmmahnung wird Ihnen vorgeworfen, dass angeblich ein illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss erfolgt sei.

Worum geht es bei der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filesharing?

Bei einer solchen Waldorf Frommer Abmahnung geht es immer darum, dass ein bestimmtes Werk, wie z.B. aktuell der Film "Suicide Squad", an dem die Warner Bros. Entertainment GmbH die Rechte hält, über den Internetanschluss des Empfängers zum Download angeboten worden sein soll. Der Anschlussinhaber wird daher mit der Abmahnung von Waldorf Frommer in Anspruch genommen.

Aus meiner jahrelangen Erfahrung mit Abmahnungen dieser Art weiß ich jedoch, dass der Anschlussinhaber in vielen Fällen nicht derjenige ist, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Sehr oft fällt der Anschlussinhaber aus allen Wolken, wenn er die Abmahnung in  seinem Briefkasten vorfindet.

Welche Forderungen macht Waldorf Frommer geltend?

Bereits seit Jahren verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag verschiedener Rechteinhaber die illegale Verbreitung von deren Werken über Taschbörsen wie bittorrent, da derartige Tauschbörsenangebote das Urheberrecht verletzen. Waldorf Frommer fordert die abgemahnten Anschlussinhaber die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten.

Sind die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer berechtigt?

Gegen die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer ist abhängig vom konkreten Einzelfall oft eine effektive Verteidigung möglich.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollten Sie wenn überhaupt nur nach anwaltlicher Beratung abgeben. Eine falsche Reaktion auf die geltend gemachten Unterlassungsansprüche kann finanzielle Folgen nach sich ziehen, die die mit der Abmahnung geforderten Beträge deutlich übersteigen.

Der geforderte Schadensersatz kann nur vom Täter der Urheberrechtsverletzung geltend gefordert werden. In vielen Fällen ist der Anschlussinhaber aber selbst gar nicht der Täter, z. B. wenn der Internetanschluss von mehreren Personen genutzt werden kann. In diesem Fall schuldet der Anschlussinhaber auch keinen Schadensersatz.

Die geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten muss der Anschlussinhaber nur dann bezahlen, wenn er als Täter oder Störer für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haftet. Ob und in welchem Umfang eine Haftung des Anschlussinhabers in Betracht kommt lässt sich nicht schematisch beanworten. Eine individuelle anwaltliche Beratung ist daher unbedingt empfehlenswert.

Das Ziel einer Verteidigung gegen die Waldorf-Frommer-Abmahnung ist es, dass Sie im besten Fall keine Zahlungen leisten müssen. Aber auch wenn dies nicht gelingen sollte kann man die Forderungen oft deutlich reduzieren.

So sollten Sie handeln, wenn Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben:

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es handelt sich nicht um Abzocke und das Ignorieren der Abmahnung kann ein kostspieliges Gerichtsverfahren zur Folge haben.

  • Bleiben Sie ruhig und notieren Sie sich die in der Abmahnungen genannten Fristen.
  • Wenden Sie sich innerhalb der Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung an einen Anwalt.
  • Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zu den Abmahnern auf.
  • Zahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge und geben Sie auch nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab.

Wie ich Ihnen helfen kann, wenn auch Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten haben:

Ich verfüge über mehrjährige Erfahrung mit der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen.

Ihr Fall wird von mir persönlich und umfassend betreut.

Eine bundesweite Vertretung ist problemlos möglich.

Im Falle einer Beauftragung vereinbare ich mit Ihnen ein faires Pauschalhonorar. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten entstehen. Im Einzelfall kommt auch die Beantragung von Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht in Frage.

Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Alternativ können Sie mir Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.