Abmahnung von Frau Lydia Teiz erhalten ? Wichtige Infos hier !

Abmahnung von Frau Lydia Teiz erhalten ? Wichtige Infos hier !
21.10.2016200 Mal gelesen
Uns wird eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Lydia Teiz, Römerstraße 17, 74706 Osterburken, vorgelegt, welche erneut durch die Rechtsanwälte Reinhart, Kober und Großinsky ausgesprochen wird.

Was wird abgemahnt ?

Mittels Abmahnung rügt Frau Lydia Teiz folgende Verstöße bei einem Mitbewerber auf der Verkaufsplattform eBay:

- fehlende Grundpreisangabe,
- fehlende Datenschutzangaben,
- fehlender Hinweis auf OS-Plattform,
- fehlendes Muster-Widerrufsformular.

Was wird gefordert ?

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die für den Fall der Zuwiderhandlung eine starre Vertragsstrafe von 5.100,- € vorsieht, wird von Frau Lydia Teiz im Rahmen der Abmahnung die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 805,20 € gefordert.

Abmahnung von Frau Lydia Teiz erhalten ?

- Behalten Sie die Ruhe !
- Notieren Sie die gesetzten Fristen !
- Lassen Sie sich beraten !

Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail (ra.leiers@ius-flash.de oder office@ius-flash) oder per Fax (0251 - 981 181 11). Wir rufen Sie dann zurück. Oder rufen Sie uns direkt unter 0251 - 981 181 0 oder 0251 - 981 181 1 (Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers) an. Mobil erreichen Sie Ihren Ansprechpartner Rechtsanwalt Leiers auch außerhalb unserer Bürozeiten direkt unter 0178 - 635 44 35.