Abmahnung von Frau Claudia Morgan erhalten ? Richtig reagieren !

Abmahnung von Frau Claudia Morgan erhalten ? Richtig  reagieren !
24.10.2016163 Mal gelesen
Frau Claudia Morgan, vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob, spricht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Mitbewerber im Bereich Kleidung, Kinder-, Schul- und Partybedarf aus.

Was wird von Frau Claudia Morgan abgemahnt ?

Folgende Punkte werden im Rahmen der Abmahnug durch Frau Claudia Morgan gerügt:

- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung,
- Fehlende Informationen zur OS-Plattform,
- Verstoß gegen die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug.

Was wird gefordert ?

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ferner die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 € netto gefordert.

Überlegen Sie die nächsten Schritte !

Betroffenen raten wir, unbedingt auf Abmahnungen von Frau Claudia Morgan zu reagieren und diese nicht zu ignorieren. Die richtigte Reaktion ist im Einzelfall abzustimmen. 

Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail (ra.leiers@ius-flash.de oder office@ius-flash) oder per Fax (0251 - 981 181 11). Wir rufen Sie dann zurück. Oder rufen Sie uns direkt unter 0251 - 981 181 0 oder 0251 - 981 181 1 (Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers) an. Mobil erreichen Sie Ihren Ansprechpartner Rechtsanwalt Leiers auch außerhalb unserer Bürozeiten direkt unter 0178 - 635 44 35.

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