Abmahnung von der Bandai Namco Entertainment Germany GmbH

Abmahnung von der Bandai Namco Entertainment Germany GmbH
19.07.2016328 Mal gelesen
Im Auftrag der Bandai Namco Entertainment GmbH mahnt aktuell die Kanzlei Beiten Burkhardt wegen nicht autorisierten Verkaufs eines Computerspiels ab.

Was wirft die Bandai Namco Entertainment Germany GmbH  Abgemahnten vor?

In der Abmahnung wird dem Adressaten des Schreibens ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen. Konkret soll ein Computerspiel in einer Version, die in Deutschland nicht für den Vertrieb zugelassen ist durch den Abgemahnten in einem Webshop angeboten worden sein. Zudem fehle die USK-Kennzeichnung.

Welche Forderungen stellt die Bandai Namco Entertainment Germany GmbH ?

Das Unternehmen fordert von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem soll der Abgemahnte die Abmahnkosten in Höhe von 1642,40 Euro, gemessen an einem Gegenstandswert von 60000 Euro übernehmen.

Was können sie bei Erhalt einer Abmahnung tun?

Wenn sie eine Abmahnung erhalten haben, dann ist es nicht ratsam auf eigene Faust, ohne eine Überprüfung des konkreten Schreibens, zu handeln. Stattdessen ist es sinnvoll wie folgt vorzugehen:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Falls sie rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gern an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Wir  beraten deutschlandweit und unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nutzen sie auch unsere kostenlose Erstberatung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.