Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. – irreführende Fristen bei Widerrufsbelehrung sowie fehlendes Musterwiderrufsformular

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. – irreführende Fristen bei Widerrufsbelehrung sowie fehlendes Musterwiderrufsformular
01.09.2014253 Mal gelesen
Unserer Kanzlei wurde am 01.09.2014 eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. vorgelegt.

In der Abmahnung werden folgende Wettbewerbsverstöße gerügt:

  1. Vorhalten von zwei unterschiedlichen Widerrufsfristen
  2. Fehlendes Musterwiderrufsformular

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie pauschale Kosten in Höhe von 196, 35 €

Keinesfalls sollte jedoch die Abmahnung ignoriert werden, da in diesem Fall die Beantragung von einstweiligen Verfügungen drohen könnte. Es handelt sich bei dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. auch keineswegs um einen unseriösen Wettbewerbsverein, so dass die Abmahnung ernst genommen werden sollte. Im Falle des Ausbleibens einer Reaktion drohen einstweilige Verfügungen oder Hauptsacheverfahren.

 

Bei derartigen Abmahnungen ist es besonders wichtig sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

 

Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung muss unbedingt sichergestellt sein, dass die gerügten Verstöße fachgerecht abgestellt werden. Ansonsten drohen erhebliche Vertragsstrafen.

 

Das Wettbewerbsrecht hat viele Tücken, die sie im Regelfall nur mit einem spezialisierten Anwalt erfolgreich meistern können. Wir erfahren dies in unserer täglichen Praxis immer wieder. Lassen Sie sich daher auf keinerlei Experimente ein, sondern suchen Sie sich fachkundigen Rat eines Spezialisten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!