Abmahnung TV-Serie „The Walking Dead“ durch die Kanzlei Sasse & Partner

Abmahnung TV-Serie „The Walking Dead“ durch die Kanzlei Sasse & Partner
12.01.2015294 Mal gelesen
In diesem Artikel berichtet Rechtsanwalt Kramarz über die aktuelle Abmahnwelle der Kanzlei Sasse & Partner bezüglich der fünften Staffel der Zombie- Serie „The Walking Dead“. Der Artikel informiert über den Inhalt der Abmahnungen und die Rechtsgrundlagen für das Vorgehen der Abmahner.

Aus jahrelanger Praxis kann Rechtsanwalt Kramarz Ihnen helfen Fehler beim Umgang mit solchen Abmahnungen zu vermeiden.

Start der fünften Staffel

Ich hatte bereits vor längerem davor gewarnt die 5. Staffel der Serie "Walking Dead" im Internet zu verbreiten. Jetzt scheint die Abmahnwelle Gestalt anzunehmen. Nach dem die vierte Staffel der TV-Serie "The Walking Dead" ein extrem spannendes Ende hatte, können es viele Fans offenbar nicht abwarten, bis die Serie ihre Premiere im Free-TV hat.

Denjenigen die sich bis zum Start im Free-TV nicht gedulden wollen und die Serie dann über BitTorrent oder andere Filesharing-Netzwerke herunterladen passiert meist folgendes:

Inhalt der Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner namens der WVG Medien GmbH

Die Kanzlei Sasse & Partner sendet dem Inhaber des Internetanschlusses ein fünfseitiges Schreiben. In dem Schreiben wird auf Seite 1 dargelegt, dass ein Filmwerk über den Internetanschluss des Adressaten über ein sog. Filesharing-System (P2P-Tasuchbörse) verbreitet worden sein soll. An dieser Stelle des Abmahnschreibens wird der Name der Serie und die betroffene Folge im Fettdruck genannt. Das kann beispielweise so aussehen:

The Walking Dead - Staffel 5 Folge 4

Die Kanzlei Sasse & Partner behauptet dann unter ausführlicher Darlegung der angeblichen Rechtekette, dass ihrer Mandantschaft, nämlich der WVG Medien GmbH die exklusiven Viedeorechte an der Serie zu stehen würden. Das Onlinerecht soll der WVG Medien GmbH von den Herstellfirmen der Serie, nämlich der TWD Productions I - V LLC übertragen worden sein.

Ermittlungsdaten

Die zweite Seite des Schreibens enthält dann auch die weiteren Informationen zur Ermittlung der Rechtsverletzung, so werden an dieser Stelle die Ermittlungsdaten, wie Provider, IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, Dateiname und der verwendete Client genannt.

Der Ermittlung liegt entweder ein Beschluss des LG Köln oder des LG München zu Grunde. Dies richtet sich je nachdem, wo der Provider seinen Sitz hat.

Ansprüche

Die Anwälte der Kanzlei Sasse & Partner stellen die eventuell bestehenden Ansprüche ausführlich dar. In Betracht hat kommt ein Unterlassungsanspruch, ein Anspruch auf Vernichtung etwaiger Vervielfältigungsstücke, auf Schadenersatz nach der sog. Lizenzanalogie und auf Ersatz der Aufwendungen, also der Rechtsanwalts- und Ermittlungskosten. Im vorliegenden Fall summieren sich allein die angeblichen Aufwendungsersatzansprüche auf annähernd 1.000 €. Der Schadenersatzanspruch wird auf 500 € beziffert.

Vergleich

Die Kanzlei Sasse & Partner bietet dann an, diese Forderung von fast 1.500 € durch Zahlung eines Betrages von 800 € vergleichsweise zu erledigen. Wenn dann noch eine Unterlassungserklärung abgegeben würde, wäre die Sache endgültig erledigt.

Was nicht in der Abmahnung steht

In der Abmahnung steht nicht, dass es durchaus Fälle gibt, in denen den Anschlussinhaber gar keine Haftung trifft. Dann wäre der Anschlussinhaber auch schlecht beraten, überhaupt einen Vergleich einzugehen, denn wer zahlt schon für etwas, für das er von Rechts wegen nicht zahlen muss?

Fehler vermeiden

Vermeiden Sie die folgenden Fehler:

  1. Nicht überstürzt bei den Anwälten der Kanzlei Sasse & Partner anrufen.
  2. Nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben.
  3. Die Abmahnung nicht ignorieren.

Was tun bei Abmahnung Sasse & Partner?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen des Vorwurfs des rechtswidrigen Filesharing erhalten haben, sollten Sie mich kontaktieren. Ich übernehme die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen zum Pauschalpreis!

Mehr Informationen zum Umgang mit urheberrechtlichen Abmahnungen finden Sie auf meiner Internetseite. Hier.