Abmahnung Techland Sp. z o.o. durch rka Rechtsanwälte | Computerspiel DYING LIGHT

Abmahnung Techland Sp. z o.o. durch rka Rechtsanwälte | Computerspiel DYING LIGHT
01.07.2016396 Mal gelesen
Neue Abmahnung der Hamburger Kanzlei rka Rechtsanwälte für die Firma Techland Sp. z o.o. wegen Filesharing des Computerspiels DYING LIGHT mit Vergleichsangebot zur Erledigung der Angelegenheit auch gegenüber Dritten in Höhe von 800 €.

Sie haben eine urheberrechtliche Abmahnung der Techland Sp. z o.o Ostrow Wielkopolski vertreten durch rka Rechtsanwälte wegen des angeblichen Anbietens des Computerspiels DYING LIGHT erhalten und benötigen eine juristische Ersteinschätzung oder eine weitergehende anwaltliche Beratung?

Nachdem es Anfang des Jahres 2016 eitwas ruhiger gewesen ist, mahnt die Hamburger Kanzlei rka Rechtsanwälte in letzter Zeit wieder etwas häufiger für Ihre Mandanten ab. Weitere Abmahnungen betreffen die Computerspiele

  • Metro Last Light,
  • Stronghold Crusader 

Was fordert Techland Sp. z o.o. mit der Abmahnung?

Zunächst fordert die Kanzlei rka Rechtsanwälte für die Techland Sp. a o.o. im aktuellen Fall Unterlassung in Bezug auf das ganz oder teilweise Bereithalten des Computerspiels DYING LIGHT über eine Tauschbörse ohne Einwilligung der Rechteinhaberin sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Als nächstes werden Schadensersatzansprüche in Bezug auf die Kosten des gerichtlichen Auskunftsverfahrens in Höhe von 14,98 € erhoben sowie Anwaltskosten für die aktuelle Abmahnung auf der Basis eines Gegenstandswertes von 1.000 €, mithin 124,00 €. Schließlich werden mit Bezugnahme auf eine möglicherweise gegebene Täter- oder Störerhaftung weitere Anwaltskosten für den Schadensersatzfeststellungs- und Auskunftsanspruch in Höhe von 119,60 € gefordert. Der sich daraus rechnerisch ergebende Betrag von 258,58  wird dann auf eine pauschale Vergleichzahlung von 800 € aufgestockt, mit der der gesamte Fall erledigt werden kann.

Das für einen Laien zunächst sehr unübersichtliche Rechtskonstrukt stellt bei näherer Betrachtung lediglich darauf ab, dass der Rechteinhaber nicht wissen kann, was sich hinter dem ermittelten Anschluss zur Tatzeit abgespielt hat. Vorsorglich werden daher Familienangehörige bzw. Dritte (z.B. Freunde, Besucher etc.) neben dem Anschlussinhaber in die rechtlichen Erwägungen einbezogen. Dies wird daraus deutlich, dass die angebotene vorformulierte Unterlassungserklärung in Verbindung mit einer angebotenen Pauschalzahlung eine Erledigungsklausel enthält, die dann auch Ansprüche gegenüber etwaigen Dritten abdeckt. Damit wird letztendlich eine in der Praxis immer wiederkehrende Fallkonstellation abgedeckt, nach der in erster Linie nicht der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, sondern ein Dritter (meisten ein Kind oder ein Besucher), der im Falle einer fehlenden Haftung des Anschlussinhabers in einem theoretisch denkbaren Rechtsstreit ebenfalls in Anspruch genommen werden könnte.

Was können Sie gegen eine Filesharing Abmahnung der Techland Sp. a o.o. tun?

Wenn Sie auch eine deratige Abmahnung erhalten haben sollten, helfe ich Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles und zeige Ihnen die Handlungsmöglichkeiten auf. Meine Kanzlei ist auf derartige Abmahnfälle spezialisiert.

Sollte der Vorwurf zutreffen, empfiehlt sich regelmäßig, über einen Rechtsanwalt eine sogenannte modifizierte (also inhaltlich eingeschränkte und auf den Fall bzw. die Haftungssituation angepasste) Unterlassungserklärung abzugeben.

Sollte der Vorwurf nicht zutreffen, oder Sie keine Verantwortung treffen, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, ob sich eine Unterlassungserklärung empfiehlt.

Es sollte keinesfalls voreilig eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Derartige Erklärung können langfristige (30 Jahre und mehr) sowie möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Soforthilfe Tipp

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung. Alles was Sie dort möglicherweise unbedacht äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Meistens gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  hilfe@abmahnungwastun.de

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen der Kanzlei rka Rechtsanwälte erhalten Sie hier.