Abmahnung Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG zur neuen Bundesligasaison – hoher Schadensersatz gefordert: 7805,20 €

Abmahnung Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG zur neuen Bundesligasaison – hoher Schadensersatz gefordert: 7805,20 €
22.08.2014396 Mal gelesen
Die neue Fußballsaison der ersten Bundesliga beginnt in Kürze. Die zweite Bundesliga befindet sich schon im Spielbetrieb – und uns liegt die erste Abmahnung der neuen Saison bereits vor.

Wie in den vorherigen Saisons auch, lässt die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG anscheinend auch weiterhin Abmahnungen an Gastronomiebetreiber aussprechen, die ohne ein gewerbliches Abonnement Fußballspiele der ersten und zweiten Bundesliga öffentlich wahrnehmbar machen.

Die uns jetzt aktuell vorliegende Abmahnung ist datiert auf den 19.08.2014. Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen am 08.08.2014 die Halbzeitberichte der Spiele der zweiten Bundesliga öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Wie immer wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie die Zahlung von Anwaltskosten und Lizenzschadensersatz. Soweit nichts Neues.

Enorm hoch erscheint jedoch die nunmehr geltend gemachte Forderung. So wird von unserer Partei ein Lizenzschadensbetrag in Höhe 7805, 20 € gefordert. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass bei einer Gastwirtschaft im Gebiet, in dem unsere Mandantschaft ansässig ist - unter Berücksichtigung eines Regionalabschlages - Lizenzgebühren für eine Kneipe in der Größenordnung von 101 bis 150 qm in Höhe von 11.268, 00 € anfallen würden. Zusätzlich der Kosten der Rechtsverfolgung entspräche dies einem Gesamtbetrag in Höhe von 12.312, 40 €. Sodann wird angeführt, dass die oben genannte Pauschal jedoch in zwei Raten gezahlt werden könne.

Die neuen Beträge in den Abmahnungen dürften der erneuten Gebührenerhöhung geschuldet sein, die Sky wiederum für die gewerblichen Kunden vorgenommen hat. Wir wissen aus unserer täglichen Praxis, dass die monatlichen Beiträge von den meisten Wirten überhaupt nicht stemmbar sind. Wir halten daher auch die geltend gemachten Beträge in den Abmahnungen für außerordentlich hoch.

Zur Sache ist mitzuteilen, dass die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG tatsächlich die alleinigen Nutzungsrechte an der öffentlichen Zugänglichmachung der Spiele der 1. Fußballbundesliga und an der 2. Bundesliga hat.

Es lohnt sich jedoch in jedem Fall, die Abmahnung von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass wir bereits zahlreiche Abgemahnte der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG außergerichtlich und gerichtlich vertreten und beraten haben. Sollten auch Sie eine Abmahnung der vorgenannten Art erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung. Weitere Informationen über von uns bearbeitete Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG finden Sie auch hier.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren gerichtlicher und außergerichtlicher Art im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Unser Ziel ist es stets, die Angelegenheit für Sie außergerichtlich einer Erledigung zuzuführen.

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Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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