Abmahnung Schutt Waetke Rechtsanwälte | Third World Media | Porno Film

Fachartikel aus dem Bereich (Neue) Medien, EDV und Internet - 10.03.2010 - 980 mal gelesen.
Erneut erreichen Verbraucher Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen an Werken der Erwachsenenunterhaltung der Kanzlei Schutt Waetke.

Die im Jahre 1999 in den USA gegründete Firma Third World Media lässt im März 2010 durch die Karlsruher Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverstößen an Porno Film Werken Abmahnungen versenden.

In den Abmahnschreiben fordert man von dem Internetanschlussinhaber stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags iHv. 600,- EUR. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrundeliegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabeder anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie hier.

Aktuelle Hinweise zu dieser und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de oder in unserem Blog.

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