Abmahnung Sasse und Partner: Anbieten und Verkauf von Bootlegs (Iggy Pop, Motörhead) - Forderung von über 3.000 €

Abmahnung Sasse und Partner: Anbieten und Verkauf von Bootlegs (Iggy Pop, Motörhead) - Forderung von über 3.000 €
03.08.2015276 Mal gelesen
P2P-Abmahnungen wegen der illegalen Verbreitung von Musik über Tauschbörsen ist ein Massenphänomen. In den letzten Jahren wurde immer weniger Musik abgemahnt. Filme und TV-Serien haben das Ruder übernommen. Dafür tauchen immer mehr Abmahnungen wegen des Anbietens und Verkaufens von Bootlegs auf.

Eine solche Abmahnung kann richtig teuer werden.

Die Kanzlei Sasse und Partner mahnt für diverse Bands (Iggy Pop, Pink Floyd, Genesis, Iron Maiden, Motörhead, Mörtley Crue, u.a.) das Anbieten und Verkaufen von Bootlegs (unautorisierte Live-Mitschnitte) über Plattformen wie ebay, Amazon und Discogs ab.

Von dem Abgemahnten wird folgendes gefordert:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Vernichtung bzw. Herausgabe der abgemahnten Tonträger an die Kanzlei Sasse und Partner
  3. Schadens- und Aufwendungsersatz
  • Schadensersatz: hier wird eine fiktive Lizenzgebühr von 250,00 € pro Tonträger angenommen
  • Anwaltskosten: 1.642,00 € netto aus einem Streitwert von 50.000 € bei 7 Tonträgern. Die Rechtsprechung verfestigt sich immer mehr dahingehend, das pro Tonträger ein Gegenstandswert von 10.000 € angenommen wird.

Der Kauf von Bootlegs stellt kein strafbares Verhalten dar, jedoch das Herstellen, Anbieten und Verkaufen solcher Bootlegs. Gerade bei größeren Mengen von Bootlegs besteht auch noch die Gefahr, dass Strafanzeige wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung (§§106, 108a UrhG) gestellt wird, was in der Regel immer öfter eine Hausdurchsuchung nach sich zieht.

Selbst wenn man die Bootlegs vor Jahren ganz offiziell bei Amazon, Saturn, Müller oder Media Markt erworben hat, darf man diese nicht bei ebay, Amazon, Discogs, usw. verkaufen.

Abmahnung von Sasse und Partner - was tun?

Übersenden Sie uns die Abmahnung von Sasse und Partner über unser Kontaktformular, per E-Mail info@ggr-law.com, FAX 06131-2409522 oder ein Kopie davon per Post (gulden röttger | rechtsanwälte, Jean-Pierre-Jungels-Str. 10, 55126 Mainz) und teilen uns Ihre E-Mail Adresse mit. Im Anschluss erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung sowie ein unverbindliches Angebot zu den Kosten einer Vertretung - auch am Wochenende. 

 

Wir können Ihnen bei dieser Bootleg-Abmahnung von Sasse und Partner helfen!

Die Kanzlei gulden röttger | rechtsanwälte ist eine insbesondere auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei, die bereits seit mehreren Jahren mehreren tausend Abgemahnten geholfen hat.