Abmahnung Rihanna - Rated R | Universal Music GmbH | Rasch Rechtsanwälte
Die Universal Music GmbH lässt durch die Hamburger Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte seit Januar 2010 wegen Urheberrechtsverstößen an dem Musikalbum "Rated R" der der Sängerin Rihanna Abmahnungen versenden.
Dem Abmahnschreiben ist neben einer Vergleichsannahmeerklärung ein Beschluss des LG Köln in dem Verfahren gem. § 101 UrhG gegen den Provider, sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.
In den Abmahnschreiben fordert man von dem Internetanschlussinhaber stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags iHv. 1.200,- EUR; gegen den unmittelbaren Rechteverletzer wird ein Anspruch auf Auskunftserteilung hinsichtliche einer etwaigen weiteren Verwertung des Werks geltend gemacht. Die anliegende Unterlassungserklärung ist sehr weit gefasst. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung, sowie auch keine unbesonnene Annahme des anliegenden Vergleichsangebots.
Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.
Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie hier.
Aktuelle Hinweise zu dieser und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de oder rechtsanwaltskanzlei-warai.de/blog.
Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Tel: 0571 / 385 65 -72 (unsere Telefone sind Mo. bis Sa. von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie besetzt)
Kontakt über unser Kontaktformular oder direkt über den Live-Chat


