Abmahnung Richard Aumann & Co durch RA Aumann-Mangels

Abmahnung
03.03.2014685 Mal gelesen
Die Buchhandlung Richard Aumann & Co, Bad Arolsen, lässt Onlinehändler durch Rechtsanwalt Detlef Aumann-Mangels wegen angeblicher Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz abmahnen.

In den letzten Wochen häuften sich bei uns wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die die Firma Richard Aumann & Co aus Bad Arolsen durch Rechtsanwalt Detlef Aumann-Mangels, Holzminden, aussprechen lässt.

Die erste Abmahnung der Buchhandlung Richard Aumann & Co, vertreten durch Rechtsanwalt Aumann-Mangels, ist uns allerdings schon im April 2012 vorgelegt worden, sodass es sich bei den jetzigen Abmahnungen nicht um die ersten wettbewerbsrechtlichen Schritte der Firma Richard Aumann handelt.

Mit ihrer Abmahnung lässt die Firma Richard Aumann & Co Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) beim Onlinevertrieb von Büchern beanstanden.

Der Empfänger der aktuellen Abmahnung wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten der Firma Richard Aumann & Co abzugeben. Darüberhinaus sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 € zugunsten der Kanzlei von RA Detlef Aumann-Mangels zum Ausgleich gebracht werden.

Da sich die Abmahnungen der Firma Richard Aumann & Co häufen, berichten wir auf unserer Internetseite

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-richard-aumann-co.html

über Neuigkeiten und bieten Betroffenen dort ebenfalls die Möglichkeit eines Austauschs.

Natürlich stehen wir Ihnen für Rückfragen auch gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung – rufen Sie uns einfach unverbindlich an....

Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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