Abmahnung Rechtsanwalt Schäfer für Deutscher Olympischer Sportbund e.V.

Abmahnung Rechtsanwalt Schäfer für Deutscher Olympischer Sportbund e.V.
23.09.2016209 Mal gelesen
Wir bearbeiten in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz aktuell eine Abmahnung des Rechtsanwalts Schäfer im Auftrag des Vereins Deutscher Olympischer Sportbund e.V.

Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf, unsere Mandantschaft habe auf der von ihr betriebenen Webseite die Olympischen Ringe im Original abgebildet, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein.

Rechtliche Würdigung:

Dies stelle einen Verstoß gegen das OlympSchG dar und habe Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche, Vernichtungsansprüche, sowie Schadensersatzansprüche zu Folge. Im Detail:

- Unterlassungsanspruch

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. In dem vorformulierten Muster wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € festgeschrieben, was unserer Auffassung nach nachteilig ist und in der Form nicht abgegeben werden sollte.

- Auskunftsansprüche

Die Gegenseite macht Auskunftsansprüche geltend, die sich u.a. auf die Herkunft des Ringbildes, sowie die Verwendungsdauer bezieht.

-Vernichtungsansprüche

Unsere Mandantschaft wird zur umgehenden Vernichtung aufgefordert.

- Schadensersatzansprüche

Diese beziehen sich zunächst auf die Rechtsanwaltskosten, welche 4.994,31 € betragen sollen.

Rechtliche Würdigung:

Es stellt sich die Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche in diesem Umfang und in dieser Höhe berechtigt sind. Zur Beantwortung dieser Frage ist eine umfassende Überprüfung Ihrer Abmahnung erforderlich. Wir bieten Ihnen eine erste kurze kostenlose Ersteinschätzung.

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de