Abmahnung Rasch Rechtsanwälte | Lena Meyer–Landrut - My Cassette Player

05.06.2010 - 1.144 mal gelesen.

Im Juni 2010 empfangen Internetanschlussinhaber Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte. Jüngste Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte werden im Aufrage des Medienunternehmens Universal Music GmbH aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts an dem Musikalbum der Sängerin Lena Meyer-Landrut mit dem Titel My Cassette Player augesprochen. Das Musikalbum Lena Meyer-Landrut - My Cassette Player wird seit Anfang Mai 2010 im Einzelhandel  vertrieben. Schon kurz nach der Veröffentlichung des Albums Lena Meyer-Landrut - My Cassette Player wurden bereits Urheberrechtsverletungen an einzelnen Musikwerken, die sich auf dem Musikalbum befinden und an denen Universal Music GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte innehat, wie etwa

  • Lena Meyer-Landrut - Satellite
  • Lena Meyer-Landrut - Bee
  • Lena Meyer-Landrut - Love me

mittels Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte verfolgt. Unabhängig davon, ob die Kanzlei Rasch für die Rechteinhaberin Universal Music GmbH die Einschränkung der Verbreitung von Downloadangeboten im Hinblick auf die sog. German Top 100 Single Charts Container oder hinsichtlich des Musikalbums Lena Meyer-Landrut ? My Cassette Player einschränkt, werden mit der  Abmahnung neben dem Unterlassungsanspruch auch Ansprüche auf Aufwendungs- und Schadensersatz für die Universal Music GmbH geltend gemacht. Man fordert den Anschlussinhaber zur Zahlung eines Pauschalbetrags iHv. 1200 EUR, sowie zur Abgabe einer der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Empfänger einer Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte wegen der Verletzung von Rechten an dem Musikalbum Lena Meyer-Landrut ? My Cassette Player sollten sich unter de Eindruck der knappen Fristen nicht zur voreiligen Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung hinreißen lassen. Denn die Abgabe der der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrundeliegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie hier.

Aktuelle Hinweise zu dieser und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de oder in unserem Blog.

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