Abmahnung – Deutscher Konsumentenbund – wegen fehlender Grundpreisangabe

Abmahnung – Deutscher Konsumentenbund – wegen fehlender Grundpreisangabe
06.08.2014353 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? wir helfen Ihen Kanzlei Dr. Schenk

Wieder einmal liegt uns eine Abmahnung vom "Deutscher Konsumentenbund aus Kassel (Prozessabteilung) zur Bearbeitung vor. Nach eigenen Angaben handelt es sich bei Deutscher Konsumentenbund um eine gemeinnützige Verbraucherschutzeinrichtung, welche als qualifizierte Einrichtung im Sinne des§ 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlagG) eingetragen ist.

Dem abgemahnten Händler wird vorgeworfen auf der Handelsplattform ebay.de Waren (konkret ein Lecksuchspray zum Auffinden undichter Stellen bei Gas- und Druckluftleitungen) zum Verkauf angeboten zu haben, ohne hierbei entsprechend der Preisangabenverordnung den Grundpreis anzugeben.

Dieses Verhalten sei mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar.

Gefordert werden vom Abgemahnten Unterlassung und Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes, Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung sowie Kosten der Abmahnung in Höhe von 258,94 €.

Der Abmahnung ist ein Vorschlag einer Unterlassungserklärung sowie die Satzung des Verbandes und letztlich ein Rechnung anbei gefügt.

Wir raten dringend einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Lassen sie sich nicht wegen des vermeintlich niedrigen Betrages dazu verleiten ungeprüft die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den Betrag zu überweisen. Eine abgegebene Unterlassungserklärung bindet sie ein Leben lang! Gerade die Angabe des Grundpreises kann mal vergessen werden. Es drohen dann Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro. Es sollte daher genau besprochen werden, ob man eine solche Erklärung abgeben sollte bzw. welche Alternativen es gibt.

Die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen hat sich u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Wir werden prüfen, inwiefern sie für den Verstoß verantwortlich gemacht werden können und wenn ja, ob die Höhe der geltend gemachten Forderung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist. Auch werden wir Sie dahingehend beraten wie sie Verstöße in Zukunft vermeiden. Bei den Vorschriften der Preisangabenverordnung handelt es sich um eine sehr spezielle Rechtsmaterie, die zum Teil schwer zu durchschauen ist.

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung! Kostenlose Hotline unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net

Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen. Wir kennen den Abmahner bereits.