Abmahnung Mentalist durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Warner Bros.

Abmahnung Mentalist durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Warner Bros.
23.08.2016190 Mal gelesen
Abmahnung Mentalist erhalten? Keine Sorge! Wir helfen Ihnen. Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit Waldorf Frommer Rechtsanwälte und wissen was zu tun ist. Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München und daher jeden Tag mit Waldorf Frommer Rechtsanwälte zu tun.

Abmahnung Mentalist erhalten? Keine Sorge! Wir helfen Ihnen.


Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit Waldorf Frommer Rechtsanwälte und wissen was zu tun ist.

Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München und daher jeden Tag mit Waldorf Frommer Rechtsanwälte zu tun.


Wie helfen wir Ihnen?

Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung (089/ 53 51 35 ) besprechen wir mit Ihnen ausführlich die Erfolgsaussichten Ihrer Abmahnung.

Wir gehen dabei auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH ein, wonach man zusammengefasst gute Erfolgsaussichten hat, wenn es eine alternative zu dem Anschlussinhaber als Täter oder Störer der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung gibt. Es müssen dann noch einige weitere Umstände mit Ihnen besprochen werden, damit wir Ihnen unsere Empfehlung aussprechen können.


Unser Ziel bei einer Abmahnung Mentalist durch Waldoef Frommer:


wir wollen, dass Sie möglichst wenig an Waldorf Frommer zahlen müssen; im Idealfall sogar gar nichts!


Was sollten Sie bei einer Abmahnung Mentalist tun?

Unbedingt aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung einholen. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer Abmahnung Mentalistein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen.

Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist. Denken Sie darüber nach, was sich zum Zeitpunkt des vermeintlich illegalen Tauschangebotes z.B. in Ihrem Haushalt, WG, Pension oder auch Haupt-/ Untermietverhältnis zugetragen haben könnte.


Wie ist eine solche Abmahnung Mentalist aufgebaut?

Auf der ersten Seite einer solchen Abmahnung The Mentalist thront über allem der Briefkopf von Waldorf Frommer. Im Betreff wird der vertretene Mandant, der vermeintliche Urheberrechtsverstoß sowie die Aktennummer dieses Falles genannt.

  • Auf Seite 2 wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihre IP-Adresse durch eine spezielle Anti-Piracy-Technologie "Peer-to-Peer Forensic System" ermittelt wurde und das zuständige Landgericht auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens gemäß § 101 Abs. 9 UrhG den Provider rechtmäßig aufgefordert hat, Auskunft zu dieser IP-Adresse zu erteilen.

  • Weiterhin wird Ihnen die vermeintliche Haftung und auf Seite 2 bis 3 die dementsprechende Rechtsprechung dargelegt.

  • Ab Mitte Seite 3 bis Seite 6 wird Ihnen bekannt gegeben, welche Ansprüche Waldorf Frommer geltend macht. Hierbei handelt es sich um:a) Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärungb) Ersatz des entstandenen Schadensc) Ersatz der Rechtsverfolgungskosten (Aufwendungsersatz)d) konkrete Zahlungshöhe (Vergleichsbetrag € 469,00 bis € 519,50 für Serien und € 815,00 für Film- und Musikwerke)e) zu beachtende Fristen

  • Schließlich liegt einer solchen Abmahnung ein Formular: Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages, Ermittlungsdatensatz gerichtlicher Gestattungsbeschluss sowie Überweisungsträger als Anlage bei.

Wenn man eine solche Abmahnung erhält, ist man natürlich auf den ersten Blick massiv durch die immer wieder vermeintlich vollständig zitierte Rechtsprechung und die Vielzahl an Paragraphen beeindruckt.

Lassen Sie sich davon allerdings nicht irritieren.

Sie müssen nicht in jedem Fall Schadensersatz oder Anwaltskosten bezahlen. Sollten Sie beispielsweise zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht zu Hause gewesen sein, steigen Ihre Chancen, dass Sie überhaupt nicht haften.

Sollten Sie vorschnell eine Zahlung vornehmen, so würden Sie automatisch die Fordeung von Waldorf Frommer anerkennen.

Wenn Sie jedoch als Täter nicht haften, müssen Sie auch keine Unterlassungserklärung abgeben. Mit einer solchen Unterlassungserklärung haften Sie ein Leben lang und müssten mit Strafzahlungen von bis zu € 5.000 im Wiederholungsfalle rechnen, obwohl Sie rechtlich hierzu nicht verpflichtet gewesen wären.

Ihr Fall ist ein Einzelfall. Jeder Fall ist anders.

Unterschreiben und zahlen Sie bitte nichts, bevor Sie unseren Rat eingeholt haben!


Was sollten Sie nicht tun?


Untätig bleiben. Den Kopf in den Sand stecken oder Panikaktionen tätigen. Hoffen, dass Waldorf Frommer Sie irgendwann in Ruhe lässt.


Wie wir Ihnen bei einer Abmahnung Mentalist helfen können?

a) Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung Mentalist werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

b) Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0- Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an Waldorf Frommer. Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht, sondern ein Dritter vorgenommen hat, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an Waldorf Frommer vertreten.

Kosten?

In einer aktuellen Abmahnung Mentalist verlangt die Kanzlei in der Regel einen Vergleichsbetrag in Höhe von € 469,00 - € 519,50 für Serien und € 815,00 für Film- und Musikwerke. Der Schadenersatz bemisst sich dabei nach dem Betrag, der von ihrer Mandantschaft als Gebühr für das weltweite und unbegrenzte Onlinestellen des Films oder der Musiktitel zu zahlen wäre (sogenannte Lizenzanalogie). Der BGH hat erst kürzlich in einer Entscheidung vom 11.06.2015 klargestellt, dass ein Schadensersatz von € 200,00 pro Musiktitel auf einem Album, das man in einer Tauschbörse wie BitTorrent geteilt hat, angemessen und berechtigt sein kann. ( Das muss aber nicht immer so sein.)


Drohen noch weitere Abmahnungen?


Oftmals fragen wir unsere Mandanten, insbesondere, wenn Sie wegen des Tausches einer Folge einer Serie abgemahnt wurden, ob Sie sich sicher sind, dass Sie wirklich nur diese eine Folge geladen haben, oder aber, ob man doch mehrere Folgen gesehen hat, dann ist es wahrscheinlich, dass da noch etwas nachkommt. In diesen Fällen macht es erst recht Sinn, dass man einen eigenen Anwalt beauftragt, weil ansonsten jede einzelne Abmahnung sehr teuer werden könnte. Mit uns kann man über die Bezahlung von zu erwartenden weiteren Abmahnungen der weiteren Folgen der geladenen Serie jederzeit sprechen. Rufen Sie uns an, dann vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein faires Gesamtpaket, mit dem Sie und wir sehr gut leben können.


Schicken Sie uns also unverbindlich Ihre Abmahnung, damit wir mit Ihnen eine kostenlose Erstberatung vorbereiten können.


Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: beratung@anwaltskanzlei-giese.de


Christian Giese

Rechtsanwalt