Abmahnung Meissner & Meissner wegen unberechtigter Nutzung von Luftbildern

Abmahnung Meissner & Meissner wegen unberechtigter Nutzung von Luftbildern
12.09.2016244 Mal gelesen
Die Kanzlei Meissner & Meissner mahnt im Auftrag der Blom Deutschland GmbH wegen unberechtigter Nutzung von Luftbildern im Internet ab.

Was wirft Meissner & Meissner den Abgemahnten vor?

Die Blom Deutschland GmbH ist Tochter der Blom ASA (Norwegen) und Inhaberin von Exklusivrechte der Luftbilder für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Lichtbilder sind nach dem Urhebergesetz geschützte Werke. Dem Abgemahnten wird in dem Schreiben von Meissner & Meissner vorgeworfen, unberechtigter Weise Lichtbilder  im Internet verwendet zu haben, für welche die Blom Deutschland GmbH die Exklusivrechte besitzt und dadurch eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Diese Forderungen stellt Meissner& Meissner

Meissner & Meissner fordern in dem Abmahnschreiben für die Blom Deutschland GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Abgemahnten. Daneben wird der Adressat der Abmahnung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 2000 Euro aufgefordert.

Abmahnung erhalten? - So reagieren sie richtig!

Wenn sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Meissner & Meissner im Auftrag der Blom Deutschland GmbH erhalten haben, ist es nicht ratsam diese zu ignorieren. Für das weitere Vorgehen können sie sich an den nachstehenden Punkten orientieren:

  1. Bleiben sie ruhig und zahlen sie zunächst nicht!
  2. Unterschreiben sie nichts. Das Unterschreiben der vorformulierten Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Halten sie die angegebenen Fristen ein.
  4. Suchen sie rechtszeitig einen Anwalt auf und lassen sie die Abmahnung überprüfen.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

Benötigen sie rechtlichen Beistand? Wenden sie sich an uns von Werdermann und von Rüden. Unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und beraten sie deutschlandweit. Wir helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nehmen sie auch unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch. Sie können uns Ihr Anliegen ganz einfach per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mitteilen oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.