Abmahnung Kornmeier & Partner i.A.d. Embassy of Music GmbH, Passenger - Let Her Go, German Top 100 Single Chart

Abmahnung Filesharing
26.07.2013929 Mal gelesen
Kornmeier und Partner Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen im Auftrag der Embassy of Music GmbH, Passenger. Gegenstand einer Abmahnung, die der Anwaltskanzlei Wienen zur Bearbeitung vorliegt, ist die Verletzung von Urheberrechten wegen illegaler Peer-to-Peer Netzwerk / Tauschbörsennutzung an der Tonaufnahme "Let Her Got" der Künstlergruppe Passenger im Auftrag der Embassy of Music GmbH.

In der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 450,00 Euro verlangt.

Was ist zu tun?

Wer eine Abmahnung erhält, kann sich mit Hilfe spezialisierter Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und kompetentem Anwaltswissen wehren. Anwaltlicher Rat sollte  in der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden. Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Filesharing-Abmahnungen finden Sie hier.

Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.Grundsätzlich wird bei Filesharing-Abmahnungen eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. Weiteres Ziel der anwaltlichen Unterstützung ist die Zurückweisung oder Reduzierung der Zahlungsforderungen.

Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Folgeabmahnungen

Bei Abmahnung wegen einer Aufnahme, die Teil eines German Top 100 Single Chart Containers ist, können Folgeabmahnungen drohen! Denn bei dem Vorwurf von Rechtsverletzungen an Tonaufnahmen, die Teil der  German Top 100 Single Chart Containers sind, können verschiedene Werke betroffen sein. Zum einen können verschiedene Tonaufnahmen Gegenstand von Abmahnungen sein (Mehrfachabmahnungen drohen), zum anderen können an einer Tonaufnahme verschiedene Rechteinhaber beteiligt sein (Doppelabmahnung, dabei mahnen die verschiedenen Rechteinhaber, also zum Beispiel die Urheber und der Musikverlag, einzeln ab).  Wie einem Risiko möglicher Folgeabmahnungen begegnet werden kann, kann im Einzelfall erörtert werden.

Spezialisiertes Anwaltswissen

Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten

  • spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
  • jahrelange Erfahrung in Filesharing-Fällen
  • faire Pauschalpreise, schnelle Beratung und Vertretung in Eilfällen, bundesweite Tätigkeit

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.

Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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