Abmahnung Kornmeier & Partner | Bob Sinclar & Sahara feat. Shaggy - I Wanna

Fachartikel aus dem Bereich (Neue) Medien, EDV und Internet - 30.08.2010 - 515 mal gelesen.

Die GSDR GmbH aus Frankfurt lässt aktuell durch die ebenfalls in Frankfurt tätige Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen an dem Musikwerk Bob Sinclar & Sahara feat. Shaggy - I Wanna aussprechen.

Im Auftrage einer anderen Rechteinhaberin erwirkte die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte gar das jüngst mit reger Medienpräsenz begleitete BGH Urteil vom 12.05.2010, I ZR 121/08, in welchem der Bundesgerichtshof die Pflichten eines Internetanschlussinhabers beim Einsatz eines WLAN-Routers definiert und den Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers gegen einen Internetanschlussinhaber, der seinen WLAN Router unzureichend vor dem Zugriff Dritter schützt, bejaht hatte.

Im Gegensatz zu der betroffenen Rechteinhaberin wird die GSDR GmbH erst seit einigen Monaten von der Kanzlei Kornmeier vertreten. Seit April 2010 lässt die GSDR GmbH durch die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen an aktuellen Musikwerken wie dem Dancefloor Tonträger "The Disco Boys - I Surrender" oder "Gentleman - It no pretty" abmahnen.

Der in der jüngsten Abmahnung berücksichtigte Tonträger Bob Sinclar & Sahara feat. Shaggy - I Wanna ist seit dem 04.06.2010 im Fachhandel zu erwerben.Nicht selten ist das Musikstück Bob Sinclar & Sahara feat. Shaggy - I Wanna Inhalt einer sog. "Compilation" wie z.B. der German Top 100 Single Chart Container. Auf dem German Top 100 Single Chart Container befinden sich neben dem Werk Bob Sinclar & Sahara feat. Shaggy - I Wanna, auf welches die Abmahnung der GSDR GmbH jüngst Bezug nimmt, weitere Musikwerke, an denen Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen verfolgen lassen.

In der Abmahnung fordert die Kazlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte von dem Internetanschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines paschalen Betrages iHv. 450 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der GSDR GmbH. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der Tatsache, dass sich auf einem German Top 100 Single Chart Container nicht selten weitere Werke der GSDR GmbH befinden, sowie aufgrund des Umstandes, dass die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet wird, nicht empfohlen. Empfänger der Abmahnung sollten sich unter den kurzen Fristen nicht zur voreiligen Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung verleiten lassen.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Der Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk Bob Sinclar & Sahara feat. Shaggy - I Wanna keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie hier.

Aktuelle Hinweise zu dieser und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de oder in unserem Blog.

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